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WEG-Reform: Der gesetzliche Grundstein für das Home-Charging

Christoph Erni, Gründer und CEO der Juice Technology AG freut sich in seinem Kommentar, dass der deutsche Gesetzgeber die bisherigen Verfahren überarbeitet, die es schwer bis unmöglich machten, wenn man auf gemeinschaftlich genutzten Stellflächen eine Ladestation installieren will.

Mit der Elektromobilität muss auch die Energieversorgung neu gedacht werden: Die "Tankstelle" wandert in den eigenen Wohnort und die Arbeit. | Foto: Juice Technology
Mit der Elektromobilität muss auch die Energieversorgung neu gedacht werden: Die "Tankstelle" wandert in den eigenen Wohnort und die Arbeit. | Foto: Juice Technology
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Redaktion (allg.)

Die deutsche Bundesregierung veröffentlichte nun den Gesetzentwurf zur Förderung der Elektromobilität, zur Modernisierung des Wohneigentumsgesetztes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften. Damit reagiert der Gesetzgeber nun endlich auf die bisher komplizierten und veralteten Verfahren, wenn ein Eigentümer auf gemeinschaftlich genutzten Stellflächen eine Ladestation installieren will. Die Bundesregierung benennt das Problem: „Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurde im Jahr 1951 erlassen, um den dringend notwendigen Wohnungsbau zu stärken und breiten Bevölkerungsschichten den Erwerb eines „Eigenheims“ zu ermöglichen. Diese Ziele haben nichts an ihrer Aktualität verloren. Jedoch haben sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die umweltpolitischen Herausforderungen und die technischen Möglichkeiten seit Schaffung des WEG verändert: Aufgrund des demografischen Wandels steigt das Bedürfnis, Wohnungen barrierereduzierend aus- und umzubauen. Für die Erreichung der Klimaziele ist die energetische Sanierung von Bestandgebäuden unerlässlich. Neben den Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zur energetischen Sanierung verlangt auch die Errichtung von Lademöglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität Eingriffe in die Bausubstanz.“

Das neue Gesetz könnte bis Herbst 2020 endlich in Kraft treten

Laut Medienberichten tritt der Entwurf möglicherweise bereits im Herbst 2020 in Kraft und bestätigt dann den Anspruch des Eigentümers auf die Installation einer Ladestation. Bisher mussten die Miteigentümer im Rahmen der Eigentümerversammlung einer Installation zustimmen, was die Umsetzung als mühsam und das Vorhaben oftmals erfolglos gestaltet hat. Auch Mieter sollen laut des Entwurfs „… im Grundsatz einen Anspruch darauf haben, dass … der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug …“ gestattet wird.

„Na endlich!“ muss man hier sagen, denn die Ausstattung von Stellplätzen mit einer Lademöglichkeit ist für die weitere Entwicklung und Festigung der Elektromobilität innerhalb der Gesellschaft und auch für den Immobilienmarkt ein zentraler Punkt. Das Auto ist in Deutschland mit Abstand das beliebteste und auch meistgenutzte Fortbewegungsmittel – Tendenz steigend, wenn man sich von den Städten weg in die ländlicheren Regionen begibt.

Und auch das Bedürfnis die eigene Mobilität zu verändern, sei es um Geld zu sparen oder umweltfreundlicher unterwegs zu sein, besteht laut der aktuellen Mobility Studie, die im Auftrag des TÜV-Verbands durchgeführt wurde, bei fast 40 Prozent der Befragten. Die E-Mobility-Branche wächst stark. Allein dieses Jahr bringen die großen Autohersteller über 40 neue E-Automodelle auf den Markt, die Reichweiten der E-Fahrzeuge nehmen zu und ein „zu hoher Anschaffungspreis“ ist auch kein vertretbares Argument mehr. Die öffentliche Infrastruktur wird ebenfalls weiter ausgebaut und alle beliebten Kontrapunkte, mit denen man als begeistertet E-Autofahrer von den noch nicht Überzeugten konfrontiert wurde, sind außer Kraft gesetzt.

Die Energieversorgung muss mit der Elektromobilität neu gedacht werden

Jedoch muss der Bereich Home-Charging weiterhin stark ausgebaut werden. Das Laden des E-Autos ist nicht zu vergleichen mit dem Tanken eines Verbrenners. Hier muss ein Umdenken stattfinden. Man lädt nicht an einer öffentlichen Ladesäule voll und fährt das E-Auto dann wieder leer, sondern das Laden findet bedarfsorientiert statt – man lädt so viel wie man braucht und an dem Ort an dem man sowieso längere Zeit verweilt. Und das ist in den meisten Fällen am Arbeitsort oder zu Hause. Eine verfügbare Lademöglichkeit am Wohnort wird somit immer mehr zum ausschlaggebenden Kriterium, ob sich ein potenzieller Mieter oder Käufer für das Objekt entscheidet. Dabei kommt es aber nicht ausschließlich auf die Installation an, sondern auch auf die Weiterentwicklung und Perfektionierung der Nutzungsmöglichkeiten. Insbesondere bei Mietobjekten sind eine saubere und genaue Abrechnung der bezogenen Leistung und die Freischaltung elementar. Für den Eigentümer spielen des Weiteren die Anschaffungs- und Installationskosten eine Rolle. Wurde die Stromzuleitung erst einmal sauber installiert, haben Immobilienbesitzer neben dem Erwerb der gesamten Ladeinfrastruktur auch die Möglichkeit über Miet- und Leasingmodelle die Ladestationen inklusive Last- und Lademanagementsystem für einen monatlichen Fixbetrag zu nutzen.

Was bedeutet das?

Damit Eigentümer auch in Zukunft konkurrenzfähig sein können – denn die Zahl der E-Autos nimmt jährlich zu – ist es eine Grundvoraussetzung, dass eine Ladestation am Stellplatz installiert werden kann. Ein wichtiger Schritt seitens der Regierung in Richtung Mobilitätsumstieg wäre damit getan und eine stabile Grundlage für den weiteren Ausbau der heimischen Ladeinfrastruktur geschaffen.

 

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