Verkehrsrecht: Höhere Promille-Grenzen auf E-Scootern?
Auch wenn die Unfallzahlen mit E-Tretrollern rasant ansteigen, haben sich Verkehrsexperten und Verbände für eine Angleichung und Anhebung der Promillegrenzen bei den führerscheinfreien Elektroleichtfahrzeugen ausgesprochen. Die 0,5-Promille-Grenze für eine Ordnungswidrigkeit und die 1,1-Promille-Grenze für höhere Geldstrafen und Entzug der Fahrerlaubnis vom Auto sei hier nicht übertragbar, schließlich werde maximal mit 20 km/h gefahren und die E-Scooter seien näher am Fahrrad als an einem Automobil, so die Begründung der Fachleute.
"Hat sich jemand wegen Trunkenheit im Verkehr mit einem E-Scooter strafbar gemacht, ist sodann fraglich, ob die Regelvermutung des § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB gilt. Dies hätte zur Folge, dass die Fahrerlaubnis grundsätzlich zu entziehen wäre, auch wenn der E-Scooter selbst ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug darstellt. Es ist daher zunehmend umstritten, ob in diesen Fällen § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB die übliche Regelwirkung entfaltet, vergleichen doch viele einen E-Scooter angesichts seiner Fahrzeugmasse und seiner bauartbedingt erreichbaren Höchstgeschwindigkeit eher mit einem Fahrrad als mit einem „klassischen“ Kraftfahrzeug", skizziert der Professor Dr. Brian Valerius Lehrstuhl für Künstliche Intelligenz im Strafrecht, Universität Passau im Vortrag für den Arbeitskreis V des Verkehrsgerichtstags die Problemlage.
Mangels einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs über diese Fragen bestehe "ein gewisses Maß an Rechtsunsicherheit", so der Jurist. Dies betreffe nicht zuletzt die Entziehung der Fahrerlaubnis.
ADAC will kulantere Linie: Besser als Autofahren
Aus Sicht des ADAC gilt, dass zwar die "Teilnahme am Straßenverkehr und der Alkoholkonsum immer strikt getrennt werden müssten". Allerdings müsse auch bedacht werden, wenn Menschen dann das Auto stehen ließen und einen "weit weniger gefährlichen E-Scooter" nutzten. Auch Unfallforscher Sigfried Brockmann vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) regte eine Untersuchung an, ab welchem Alkoholpegel absolute Fahruntüchtigkeit mit E-Scootern gegeben sei.
Schon bei 0,3 Promille lässt die Leistung nach
Hierzu lieferte in Goslar Prof. Dr. Thomas Daldrup Institut für Rechtsmedizin der HHU Düsseldorf schon Anhaltspunkte. Für ihn ergibt sich allerdings auch bereits bei geringem Alkoholkonsum ein erhöhtes Unfallrisiko auf E-Scootern. Es zeigte sich, dass bereits bei einer geringen Alkoholisierung (BAK um 0,30 ‰) das Fahrleistungsniveau auf knapp unter 60 % gegenüber der Leistung im nüchternen Zustand abfällt; bei einer BAK im Bereich von 1,10 ‰ war das Leistungsniveau sogar auf unter 30 % abgesunken, berichtete er in einem weiteren Vortrag. Die vom Statistischen Bundesamt durchgeführte Auswertung von Unfällen mit Personenschaden für das Jahr 2021 hat ergeben, dass verunglückte E-Scooter-Fahrenden eher jung sind (41 % sind unter 25 Jahre alt) und häufiger unter Alkoholeinfluss stehen, dies im Vergleich zu Personen, die mit einem Fahrrad oder einem Pedelec verunfallten. Auch kommt es beinahe ausschließlich innerorts zu E- Scooter-Unfällen mit Personenschaden (Destatis Online-Pressegespräch am 12.07.22).
Die Unfallzahlen waren 2021 gegenüber dem Vorjahr zwar um 156,8 Prozent gestiegen und in knapp 90 Prozent der Unfälle spielte Alkohol eine Rolle. Allerdings machen E-Scooter-Unfälle in der Gesamtlage mit 1,7 Prozent bei 326.000 Verunglückten nur einen minmalen Anteil aus.
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