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Urteil: Fahrverbot für Tesla-Fahrer wegen Touchscreen-Bedienung

Beim Versuch, das Wischerintervall anzupassen, kam ein Tesla-Fahrer von der Straße ab. Er erhielt eine Geldbuße und einmonatiges Fahrverbot. Erstmals wird dies als Verstoß nach dem Handy-Paragraphen gewertet.

Wo war noch mal das Intervall? Beim Versuch, die Wischfrequenz zu justieren, kam ein Tesla-Fahrer von der Straße ab. Das wurde jetzt beurteilt, als hätte er ein Handy bedient. | Foto: J. Reichel
Wo war noch mal das Intervall? Beim Versuch, die Wischfrequenz zu justieren, kam ein Tesla-Fahrer von der Straße ab. Das wurde jetzt beurteilt, als hätte er ein Handy bedient. | Foto: J. Reichel
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Johannes Reichel

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat jetzt ein Urteil gegen einen Tesla-Fahrer vom vergangenen Jahr bestätigt, weil dieser mit der Bedienung des bordeigenen Touchscreens ein elektronisches Gerät regelwidrig benutzt habe. Der Touchscreen fällt damit unter den sogenannten Handy-Paragraphen. Zu der Geldbuße von 200 Euro kommt auch noch ein Fahrverbot von einem Monat. Der Fahrer hatte versucht, im Menü das Scheibenwischerintervall zu verstellen. Dabei war er von der Straße abgekommen. Laut StVO ist die Bedienung eines elektronischen Geräts gemäß §23 nur dann erlaubt, wenn "zur Bedienung nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt."

Das Urteil weist über den Einzelfall hinaus, weil laut ADAC erstmals die Bedienung einer Fahrzeugfunktion sanktioniert wurde, die auch für die Sicherheit relevant ist. Es steht also die komplette Bedienlogik mittels Touchscreens auf dem Prüfstand. Diese wird immer populärer und ist bei Tesla bisher am weitesten gediehen. Die Kalifornier haben bis auf wenige Grundfunktionen wie Blinker oder Tempomat sämtliche Funktionsansteuerungen in ein Tablet am Armaturenbrett ausgelagert. Auch Daimler setzt immer stärker auf Touchscreens, die neue S-Klasse wirbt damit, 27 mechanische Schalter weniger aufzuweisen als der Vorgänger.

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