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Umweltbonus-Missbrauch: BEM fordert Rückzahlungspflicht

Wer sein E-Auto vorzeitig in Ausland verkauft, soll die Förderung zurückzahlen. Verband verweist auf hohe Schädigung von 360 Millionen Euro. BEM: Verlängerung der Haltedauer für Flotten nicht praktikabel. 

Die Lücken füllen, die das Gesetz lässt: Der BEM schlägt eine Rückzahlungsverpflichtung bei vorzeitigem Verkauf des gefördertes E-Mobils ins Ausland vor. | Foto: Volvo
Die Lücken füllen, die das Gesetz lässt: Der BEM schlägt eine Rückzahlungsverpflichtung bei vorzeitigem Verkauf des gefördertes E-Mobils ins Ausland vor. | Foto: Volvo
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Johannes Reichel

Mit dem Vorschlag einer Rückzahlungsverpflichtung des staatlichen Umweltbonus für E-Fahrzeugen bei Missbrauch hat sich jetzt der Bundesverband eMobilität e.V. in die Diskussion um die Abzweigung von Geldern in Exportgeschäfte eingeschaltet. Der "Reformvorschlag" empfiehlt eine „Weiterentwicklung des Umweltbonus und der Förderung von Elektrofahrzeugen“. Anstelle die Haltedauer von E-Fahrzeugen zu verlängern, soll Empfängern*innen von Umweltbonus und Investitionskostenzuschuss im Zuge der Förderbescheinigung eine eidesstattliche Erklärung abverlangt werden, schlägt der Verband vor.

Verkaufe ein Empfänger staatlicher Subventionen das Elektroauto ins Ausland weiter, wie im Jahr 2021 offenbar häufig geschehen, soll er damit verpflichtet werden, das Geld abhängig vom Alter des Fahrzeugs gestaffelt oder vollständig zurückzuzahlen. Der Verband verweist auf eine Studie des Center of Automotive Management, nach der über zehn Prozent der Elektrofahrzeuge, für die in Deutschland ein Umwelt-Bonus beantragt wurde, nach nur sechs Monaten ins Ausland verkauft werden. Das entspricht einer Fördersumme von ca. 240 Millionen Euro. Rechnet man die Prämien der Hersteller dazu, beläuft sich der Schaden laut CAM auf bis zu 360 Millionen Euro.

„Mit unserem Vorschlag schaffen wir kontrollierte Freiheit, die Elektromobilität und ihre Anwender*innen weiter zu fördern und das Geld zu schützen“, erklärte BEM-Vorstand Markus Emmert den Vorschlag.

Für Pkw-Händler, Flottenbetreiber und Fahrzeug-Vermieter sei die Ausweitung der Haltedauer keine wirtschaftliche Option, kritisiert der Verband den bisherigen Vorschlag. Die Arbeitsgruppe 5 des BEM suchte deshalb nach einer anwendungs-freundlichen Lösung, die nun an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) übermittelt wurde.

Nebeneffekt: Gebrauchtmarkt für E-Autos wird attraktiver

Die E-Mobility-Experten erhoffen sich einen weiteren Anschlusseffekt: Mit der Rückzahlungs-Verpflichtung, die den Export der Fahrzeuge ins Ausland unattraktiv macht, könne im Umkehrschluss auch der Gebrauchtwagenmarkt für E-Autos deutlich aufgewertet werden, glaubt man. Um künftigen Fahrzeughaltern die Unsicherheit für Investitionen in E-Autos zu nehmen, hat der Verband zudem vorgeschlagen, dass der Antrag auf den Umweltbonus bereits 15 Tage nach der verbindlichen Bestellung gestellt werden kann.

„Mit diesem Nachweis könnte eine vorzeitige Bewilligung des Umweltbonus mit einer aufschiebenden Bedingung der Zulassung des Fahrzeugs in Deutschland auf den Halter ausgesprochen werden. Die Freigabe zur Auszahlung auf den Umweltbonus wird mit dem Nachweis der Zulassung und der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausgelöst", skizziert Emmert und sieht darin einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Planungs- und Investitionssicherheit sowie für den Verbraucherschutz.

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