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Tesla-Urteil: Bezeichnung "Autopilot" führt in die Irre

Die Werbung mit dem Feature "Autopilot" wird den Kaliforniern vom Landgericht München untersagt. Das ficht Elon Musk aber nicht an. Zumal der Bau der Fabrik in Grünheide vorzeitig starten darf.

Irreführend: Tesla darf nicht mehr mit dem Claim "Fährt mit Autopilot" werben, weil das Versprechen technisch und rechtlich nicht eingelöst werden kann. | Foto: J. Reichel
Irreführend: Tesla darf nicht mehr mit dem Claim "Fährt mit Autopilot" werben, weil das Versprechen technisch und rechtlich nicht eingelöst werden kann. | Foto: J. Reichel
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Johannes Reichel

Der kalifornische Elektroautomobilhersteller Tesla darf in Deutschland nicht mehr mit der Bezeichnung "Autopilot inklusive" werben. Das untersagte jetzt das Landgericht München I und forderte den Hersteller zur Unterlassung der Behauptung auf, dass mit der Funktionalität "automatisches Lenken, Beschleunigen und Bremsen unter Berücksichtigung von Fahrzeugen und Fußgängern" möglich wäre. Auch die Ansage, dass die E-Limousinen "volles Potenzial für autonomes Fahren" böten, einschließlich automatischer Fahrt auf der Autobahn und bis Ende 2019 innerorts und sich die Fahrzeuge sogar "herbeirufen" ließen, darf der Hersteller nicht mehr behaupten.

Die beworbenen Möglichkeiten seien technisch wie rechtlich nicht machbar, erklärte die Gerichtssprecherin im Anschluss an das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist und gegen das Berufung eingelegt werden kann. Als Kläger war die Wettbewerbszentrale aktiv geworden, bei der auch viele deutsche Unternehmen Mitglied sind. Vor allem im Bereich der Autoindustrie und Forschung habe es Beschwerden gegen die Tesla-Behauptungen gegeben, was die Klage wegen "irreführender Werbung" auslöste.

Tesla-Mastermind Elon Musk ließ sich dadurch nicht beeirren und avisierte jüngst, dass technisch nichts dagegenspreche, dass die E-Modelle noch 2020 vollautonom unterwegs sein könnten. Nur in Deutschland darf er das nun nicht mehr behaupten.

Bau der Fabrik in Grünheide kann vorzeitig beginnen

Gute Nachrichten für den Tesla-Chef kamen dagegen aus dem brandenburgischen Grünheide: Das Landesumweltamt erteilte die Genehmigung für den vorzeitigen Beginn der Gründungs- und Fundamentarbeiten sowie der Erd- und Rohbau- und Verkehrsflächenarbeiten, auch wenn die vollständige Erlaubnis noch aussteht.

Was bedeutet das?

Recht haben sie, die Richter am Landgericht. Und zwar nicht nur rechtlich, sondern auch technisch. Denn da ist Tesla auch nach eigenen Erfahrungen noch weit entfernt vom wirklich automatisierten Fahren. Ein paar leicht brenzlige Situationen beim Spurwechsel haben uns jedenfalls genügt, das Lenkrad lieber wieder fester zu packen und das Steuer in der Hand zu behalten, im wahrsten Sinne. Was ja auch durchaus Spaß macht in dem höchst agil zu fahrenden Model 3. Mal ganz ehrlich: Ein Auto für "grüne" Hedonisten wie den Tesla kauft doch kaum einer, wenn er nicht selbst Freude am Fahren hätte. Und er kauft es sicher weniger wegen des "behaupteten" Autopiloten. Bis das wirklich Realität ist, wird es noch dauern. Gut, dass die deutschen Hersteller hier sehr vorsichtig sind mit den Bezeichnungen - und überhaupt das etwas "akademische" Thema nicht mehr ganz oben auf der Agenda steht. Wenn ich autonom fahren will und elektrisch, dann nehme ich jedenfalls lieber die Bahn. 

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