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Tesla Grünheide: Auf die Genehmigung folgt die Ernüchterung

Nach der Genehmigung zum Produktionsstart bringt ein Urteil des Verwaltungsgerichts den Launch jetzt ins Wanken, weil die schon zuvor als kritisch gesehene Wasserversorgung nicht gebilligt wurde.

Gar nicht grün ist das Gericht der Giga-Factory in Berlin-Brandenburg: Jedenfalls monierten die Richter Verfahrensfehler und die unterlassene Öffentlichkeitsbeteiligung in Sachen Wasserversorgung. | Foto: Tesla
Gar nicht grün ist das Gericht der Giga-Factory in Berlin-Brandenburg: Jedenfalls monierten die Richter Verfahrensfehler und die unterlassene Öffentlichkeitsbeteiligung in Sachen Wasserversorgung. | Foto: Tesla
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Johannes Reichel

Nach der Genehmigung für den Start der Produktion in der Tesla-Giga-Factory Berlin-Brandenburg bei Grünheide am Freitag hat ein Urteil des Verwaltungsgerichtes schon am Samstag den strengen Zeitplan wieder ins Wanken gebracht. Wegen eines Verfahrensfehlers darf der zuständige Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE) nach einer Entscheidung des Gerichts im Wasserwerk Eggersdorf kein Wasser fördern, wie die dpa berichtete. Der Verband bezeichnete das am Samstag als „Fiasko“. Gemäß Verband sei der schlechteste Fall eingetreten. Es gehe um die Gesamtmenge im Wasserwerk von 3,759 Millionen Kubikmeter im Jahr, die jetzn nicht gefördert werden dürfe, erklärte Sprecherin Sandra Ponesky der Deutschen Presse-Agentur.

„Wenn das Land jetzt nicht schnell reagiert und eine Duldung für die Wasserförderung ausstellt, bis das Verfahren nachgeholt wurde, haben wir im Prinzip nicht mehr genug für die öffentliche Trinkwasserversorgung, damit auch nicht für Tesla", klagt der Verband.

Die Genehmigung des Landes Brandenburg war unter Auflagen erteilt worden, die der kalifornische E-Auto-Pionier nach Angaben der Regierung binnen zwei Wochen abarbeiten wollte, um dann zügig mit der Produktion beginnen zu können. Das Verwaltungsgericht hatte die Bewilligung für eine zusätzliche Wasserentnahme in der Wasserfassung Eggersdorf für „rechtswidrig“ und nicht „vollziehbar“ erklärt. Zur Begründung führte das Gericht Verfahrensfehler an und gab somit der Klage der Umweltverbände Grüne Liga und Nabu teilweise statt.

Öffentlichkeit muss nachträglich beteiligt werden - das dauert

Das Landesamt für Umwelt (LfU) habe die Öffentlichkeit nicht bei der Entscheidung über eine Erhöhung der Fördermengen von 2,5 auf 3,57 Millionen Kubikmeter im Jahr beteiligt, so das Gericht weiter. Die Öffentlichkeitsbeteiligung muss nun nachgeholt werden. Erst im Anschluss könne die erhöhte Förderung starten. Offen ist die Dauer dieses Prozesses. Gegen die Entscheidung können allerdings noch Rechtsmittel eingelegt werden.

„Das ist halt das, was passiert, wenn man versucht, so eine komplexe Industrieansiedlung quasi mit durchgedrücktem Gaspedal durchzuboxen“, erklärte der Anwalt der Umweltverbände, Thorsten Deppner, der die Gerichtsentscheidung erst einmal als Erfolg für die Naturschützer wertete, gegenüber dpa.

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