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Technagon zu den AFIR-Regelungen – das muss bei der Umsetzung beachtet werden

Die bevorstehenden Regelungen der AFIR (Alliance for Infrastructure Regulations), die ab dem 13. April 2024 in Kraft treten werden, bedingen einige Änderungen. Die Experten beim Ladetechnikprofi Technagon erklären, was hier alles beachtet werden muss.

Bezahlen per Handy oder Kreditkarte: Die AFIR-Regelungen sollen das Laden weiter vereinfachen. | Foto: Technagon
Bezahlen per Handy oder Kreditkarte: Die AFIR-Regelungen sollen das Laden weiter vereinfachen. | Foto: Technagon
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Gregor Soller

Die Alliance for Infrastructure Regulations soll das laden vor allem im öffentlichen oder halböffentlichen Raum noch angenehmer machen. Der Fokus liegt dabei besonders auf den neuen Vorschriften im Bereich des Zahlungsverkehrs an Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Neben den Herstellern der Ladestationen stehen bei der Umsetzung der AFIR-Regelungen auch die Betreiber und Backend-Anbieter in der Pflicht.

Für Ladesäulenhersteller stehen zwei Forderungen der AFIR im Fokus – die Integration eines universellen Bezahlterminals für Schnell-Ladepunkte ab 50 kW sowie die Möglichkeit der Bezahlung über dynamische QR Codes an Ladepunkten unter 50 kW Ladeleistung. Diese Anforderungen umzusetzen, stellt für Ladesäulenhersteller kein Problem dar. Technagon ermöglicht beispielsweise bereits seit knapp 2 Jahren die Integration eines universellen Bezahlterminals. Auch die Anzeige eines dynamischen QR Codes, der für jeden Lade- und Bezahlvorgang individuell generiert wird, ist bereits an den Vorgänger-Versionen der aktuellen Ladegeneration möglich.

Vorsicht: Die neuen Regelungen reichen bis ins Backend!

Mit funktionierender Hardware ist es in diesem Fall aber nicht getan, vor allem beim Thema QR Codes müssen auch Software-seitig die nötigen Vorkehrungen getroffen werden, was zu den Herausforderungen für Betreiber und Backend-Hersteller führt. Betreiber und Backend-Anbieter in der Verantwortung Manuel Pledl, CEO der Technagon GmbH zu den Herausforderungen der AFIR:

„In zahlreichen Diskussionen werden aktuell nur die Hersteller der Ladetechnik in die Pflicht genommen. Dabei geht das Thema AFIR weit darüber hinaus. Wichtig ist zunächst, dass der Backend-Anbieter die Weitergabe der Daten für die Erstellung der dynamischen QR Codes unterstützt. Zudem müssen sich die Betreiber bereits frühzeitig um einen Ad-hoc Zahlungsanbieter kümmern, welcher die Landingpage zur Zahlungsabwicklung bereitstellen muss.“

Um eine nahtlose und effiziente Integration der neuen Vorschriften zu gewährleisten, ist eine enge Zusammenarbeit von Hersteller, Betreiber und Backend-Anbieter von zentraler Bedeutung. Die Hardware der Technagon Stationen ist bereits für die Anzeige dynamischer QR Codes oder die Einbindung eines zentralen Bezahlterminals gerüstet. Dies gilt auch für frühere Technagon Ladegenerationen, eine Nachrüstung ist nicht nötig. In den kommenden Monaten steht die Unterstützung der betroffenen Parteien im Fokus, um gemeinsam eine zügige Umsetzung der Forderungen zu ermöglichen.

Was bedeutet das?

Des einen Freud, des anderen Leid: Tatsächlich dürften die „AFIR-Regelungen“ das Laden und vor allem den Bezahlvorgang für die Ladenden weiter vereinfachen. Hardwaretechnisch stellt das für etablierte Unternehmen grundsätzlich kein Problem dar, sofern es nicht ohnehin schon seit Jahren mitgedacht und –gemacht wurde. Wichtig ist aber, die Backend-Strukturen zu überprüfen, denn gerade im Halböffentlichen Bereich muss auch hier sauber abgerechnet werden können. Man darf gespannt sein, wie reibungslos die Regelungen der Alliance for Infrastructure Regulations umgesetzt werden können.  

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