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StVO: Novelle weiter nicht in Sicht

Das Bundesverkehrsministerium arbeitet nach eigenen Aussagen allerdings weiter an einem mehrheitsfähigen Kompromissvorschlag.

 Die ursprünglich geplante StVO-Novelle hätte für Lkw-Fahrer einige Neuerungen bereit gehalten: in Schrittgeschwindigkeit abbiegen, absolutes Halteverbot auf Radwegen.| Bild: Scania/Dan Boman
Die ursprünglich geplante StVO-Novelle hätte für Lkw-Fahrer einige Neuerungen bereit gehalten: in Schrittgeschwindigkeit abbiegen, absolutes Halteverbot auf Radwegen.| Bild: Scania/Dan Boman
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Johannes Reichel
von Christine Harttmann

Die Novellierung der Straßenverkehrsordnung lässt weiter auf sich warten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Darin heißt es, dass im Bundesrat bisher kein Änderungsvorschlag zur Novelle eine Mehrheit gefunden habe. Das Bundesverkehrsministerium arbeite auch weiterhin an einer Kompromissfindung zur angemessenen Anpassung der Sanktionshöhen für Verkehrsverstöße zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Die Maßnahmen zum Schutz des Radverkehrs sowie des Fußverkehrs werde es auch in Zukunft weiter intensivieren.

Wie viele Bußgeldbescheide, die auf der neuen Bußgeldverordnung beruhen, seit Feststellung der Rechtswidrigkeit des Bußgeldkatalogs inzwischen aufgehoben worden sind, vermag die Bundesregierung laut Antwort nicht anzugeben. Die Aufhebung eines Bußgeldbescheids führe zur anschließenden Löschung der jeweiligen Eintragung im Fahreignungsregister, wird mitgeteilt. Es sei daher nicht möglich, zu ermitteln, wie viele der gelöschten Eintragungen auf Bußgeldbescheiden der in Rede stehenden Novelle der Bußgeldkatalog-Verordnung zurückzuführen sind.

Die im vergangenen Jahr beschlossene StVO-Novelle war an einem Formfehler gescheitert. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hatte bei der Ausformulierung den Verweis auf die Rechtsgrundlage vergessen. Seither liegt sie auf Eis.

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