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Straßenverkehrsrechts-Reform: Länder fordern Nachbesserungen und mehr Spielraum

Länder fordern Nachbesserungen, etwa bei sozialer Staffelung von Parkgebühren oder Einrichtung von Tempolimits in Kommunen. Gesetz bietet Chancen, die StVO nicht wieder einschränken darf.

Mehr Spielraum und mehr Spielplatz: Die Bundesländer Baden-Württemberg und Niedersachsen mahnen Nachbesserungen bei der Reform des Straßenverkehrsrechts an. | Foto: ADAC
Mehr Spielraum und mehr Spielplatz: Die Bundesländer Baden-Württemberg und Niedersachsen mahnen Nachbesserungen bei der Reform des Straßenverkehrsrechts an. | Foto: ADAC
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Johannes Reichel

Die Verkehrsminister aus Baden-Württemberg und Niedersachsen haben Nachbesserungen bei der geplanten Reform des Straßenverkehrsgesetzes gefordert. Winfried Hermann (Grüne) aus Baden-Württemberg erkärte am Freitag im Bundesrat, zwar begrüße man die Pläne grundsätzlich. Es bestehe aber an einigen Punkten noch Klärungsbedarf. Hermann nannte zum Beispiel die Möglichkeit für eine soziale Staffelung von Parkgebühren. Entscheidend sei außerdem, was aus den Gesetzesänderungen in der Straßenverkehrsordnung gemacht werde.

Der Bundestag muss dem Vorschlag der Reform des Straßenverkehrsgesetzes noch zustimmen. Die nachgeordnete Straßenverkehrsordnung mit konkreten Regelungen wird in der Folge in der Länderkammer beschlossen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung will künftig neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigen. Dadurch sollen etwa Busspuren und Radwege leichter errichtet werden können – ebenso wie Tempo-30-Regelungen. Gemäß Aussage des Ministeriums beträfe das Spielplätze, hochfrequentierte Schulwege und Fußgängerüberwege – sowie Streckenabschnitte bis zu 500 Metern zwischen zwei Tempo-30-Strecken, damit der Verkehr besser fließen könne.

 

Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies (SPD) bezeichnete die Reform mit Blick auf die künftigen Ziele des Straßenverkehrsgesetzes als einen Paradigmenwechsel. Nun müssten vor allem Handlungsspielräume für Kommunen eröffnet werden. Bei der Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen forder er mehr Flexibilität für die Kommunen. Die Möglichkeiten, die das Gesetz eröffne, dürften nicht in der Straßenverkehrsordnung wieder eingeengt werden.

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