Straßenverkehrsrecht & Tempo 30: Aus der Reform wird ein Reförmchen
Bei der Reform des Straßenverkehrsrechts und der für die Ausführung entscheidenden Straßenverkehrsordnung (STVO) zeichnet sich immer mehr ab, dass es weiterhin zu wenig Spielraum für Kommunen für eine Verkehrswende geben wird. Der Vorschlag zur StVO, der jetzt vorliegt und vom Kabinett beschlossen wurde, zeigt, dass es neben den neuen Kriterien Klima- und Umwelt und Gesundheit sowie städtebauliche Entwicklung noch immer die "Sicherheit und Leichtigkeit" des (Auto)Verkehrs ist, die prägend wirkt. Die Kommunen blieben "weiterhin in ein enges Korsett geschnürt", kritisiert etwa Michael Müller-Gönnert vom alternativen Verkehrsclub Deutschland (VCD) gegenüber dem Spiegel. Die beiden Entwürfe müssen in getrennten Gesetzgebungsverfahren im November noch durch den Bundesrat. Neben Tempo 30 sind im Paket auch folgende Maßnahmen enthalten:
- eigenständige Busspuren
- Fahrspuren für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge, befristet im Test bis Ende 2028
- Ladezonen für Lieferfahrzeuge
- Bewohnerparkzonen können prophylaktisch eingerichtet werden, wenn Parkplatzmangel droht
Die von vielen Experten geforderte Regelgeschwindigkeit Tempo 30 ist überhaupt nicht in der Debatte, auch die leichtere Anordnung von Tempo 30 bleibt für die Kommunen wohl ein frommer Wunsch. Bisher hatte die Flüssigkeit des Verkehrs hier Priorität, Ausnahmen waren nur im Umgriff von Kindergärten oder Altersheimen erlaubt, sprich um Gefahrenstellen zu entschärfen. Hier soll es nun nur ein paar weitere Ausnahmen geben, etwa an Spielplätzen, Fußgängerüberwegen, Schulwegen mit hoher Frequenz. Und es soll den Kommunen erlaubt sein, Lückenschlüsse in Tempo-30-Zonen bis zu 500 Meter statt zuvor 300 Meter herzustellen. Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen muss weiterhin mit besonderer Gefahrenlage begründet werden. Den Kommunen seien weiterhin die Hände gebunden, moniert der VCD, wenn diese Tempo 30 für mehr Verkehrssicherheit auch abseits dieser Ausnahmesituationen einführen wollten.
Experten sehen zwar mit den weiteren Kriterien Umwelt und Gesundheit eine Verbesserung, aber nur eingeschränkt. Wenn etwa eine Radspur aus Umweltgründen angelegt werden soll, dann nur, sofern das nicht zu Sicherheits- und Leichtigkeitsproblemen führt, skzizziert etwa der Berliner Umweltrechtler Stefan Klinski gegenüber dem Spiegel. Auch der Berliner Thinktank Agora Verkehrswende sieht Fortschritte, aber urteilt, unter dem Strich "geben die Ziele der Leichtigkeit und Sicherheit weiterhin maßgeblich die Richtung bei der Anwendung der StVO vor". Gemeint ist damit auch primär der "Auto-Verkehr", nicht etwa die Leichtigkeit des Radverkehrs. Für eine echte Verkehrswende in den Kommunen dürfte das zu kurz gesprungen sein.
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