Werbung
Werbung

Steinmeier billigt Klimaschutzgesetz, Wissing gewinnt Zeit, DUH will klagen

(dpa/fn/jr) Bundesverkehrsminister Wissing kann aufatmen: Er muss nun doch kein Sofortprogramm für mehr Klimaschutz im Sektor vorlegen. Zu verdanken hat er das dem Bundespräsidenten. Die DUH will mehr Klimaschutz jetzt vor Gericht durchsetzen.

Ein Schild weist an Landshuter Allee am Mittleren Ring auf die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h zur Luftreinhaltung hin. (Foto: Sven Hoppe/dpa)
Ein Schild weist an Landshuter Allee am Mittleren Ring auf die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h zur Luftreinhaltung hin. (Foto: Sven Hoppe/dpa)
Werbung
Werbung
Johannes Reichel
von Franziska Neuner

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das von Umweltverbänden scharf kritisierte neue Klimaschutzgesetz unterschrieben. Es kann damit nach seiner Veröffentlichung in Kraft treten. Für Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) kommt die Ausfertigung der Gesetzesnovelle in letzter Minute. Wäre sie nicht erfolgt, hätte er noch am Montag ein Sofortprogramm für mehr Klimaschutz im Verkehrsbereich vorlegen müssen.

Nach der Novelle soll es künftig eine mehrjährige und sektorenübergreifende Gesamtbetrachtung des Treibhausgasausstoßes geben. Dieser soll dort gemindert werden, wo die größten Einsparpotenziale liegen. Damit entfällt die bisherige sektorale Betrachtungsweise. Davon profitiert vor allem Wissing, weil der Verkehrssektor seine Klimaziele bisher nie erreicht hat. 

Verkehrssektor verfehlt ständig Klimaziele

Der Expertenrat für Klimafragen hat zuletzt im April festgestellt, dass der Verkehrssektor sein jährliches Ziel erneut verfehlt und deutlich mehr Treibhausgase ausgestoßen hat als vorgesehen. An den Klimazielen selbst ändert die Novelle nichts. Deutschland soll weiterhin bis 2045 treibhausgasneutral werden. Das Gesetz war vom Bundestag Ende April beschlossen worden und hatte Mitte Mai den Bundesrat passiert. Die Prüfung des Gesetzes auf seine Verfassungsmäßigkeit durch das Bundespräsidialamt dauerte ungewöhnlich lang.

Keine evidente Verfassungswidrigkeit

Das Bundespräsidialamt teilte am Montag mit, im Mittelpunkt der Prüfung habe die Vereinbarkeit mit den Vorgaben gestanden, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Klimaschutzbeschluss vom März 2021 aufgestellt hat.

"In seiner Prüfung ist der Bundespräsident zu dem Ergebnis gekommen, dass evidente Verfassungswidrigkeit nicht gegeben ist", hieß es in einer Mitteilung.

Umweltverband sieht Verfassungsverstöße

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte Steinmeier aufgefordert, die Unterschrift unter dem Gesetz zu verweigern. Der Verband hatte nach eigenen Angaben ein 18-Seiten-Schreiben an den Bundespräsidenten geschickt, in dem er die aus seiner Sicht bestehenden Verfassungsverstöße in dem Gesetz dokumentierte. Jetzt kündigte die Organisation an, mehr Klimaschutz vor Gericht durchsetzen zu wollen. Mit elf jungen Menschen will man Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen, wie beim historischen Klimaurteil 2021. Die 200 Seiten umfassende Klageschrift sei fertigestellt und werden eingereicht, sobald das Gesetz in Kraft tritt", kündigte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch an.

"An dem Tag, an dem neue Klimaschutz-Sofortprogramme für die Sektoren Verkehr und Gebäude fällig gewesen wären, hilft der Bundespräsident nun der Regierung dabei, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Er spielt dabei den willigen Erfüllungsgehilfen von Verkehrsminister Wissing, der einen Freifahrtschein für die Klimaschutzlücke von 180 Millionen Tonnen im Verkehrsbereich erhalten soll. Auch seine Kolleginnen und Kollegen wollen sich zurücklehnen, denn sie müssen laut neuem Gesetz in dieser Legislatur keine einzige weitere Klimaschutzmaßnahme auf den Weg bringen. Wir werden diese verfassungswidrige Politik nicht hinnehmen", avisierte Resch.

Werbung

Branchenguide

Werbung