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ShareNow mustert E-Autos in Berlin aus - Senat weist Vorwürfe zurück

Zu wenig Ladesäulen und kein Erlass von Parkgebühren - die Gründe für den Rückzug aus dem E-Carsharing von Daimler und BMW will der Senat so nicht gelten lassen.

Nicht rentabel zu betreiben? BMW und Daimler verabschieden sich brüsk aus dem E-Carsharing in der Bundeshauptsstadt. | Foto: ShareNow
Nicht rentabel zu betreiben? BMW und Daimler verabschieden sich brüsk aus dem E-Carsharing in der Bundeshauptsstadt. | Foto: ShareNow
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Johannes Reichel

Wie der Brancheninformationsdienst energate berichtet, hat der Berliner Senat die Vorwürfe des BMW-Daimler-Joint-Ventures ShareNow zurückgewiesen, die Bundeshauptsstadt sei kein rentabler Standort für elektrisches Carsharing. Es fehlten aktuell in Berlin die Voraussetzungen, eine teilelektrische Flotte erfolgreich zu betreiben, so der Vorwurf der beiden Hersteller, bei denen das Carsharing-Konzept derzeit wie andere Bereiche des FreeNow-Joint-Ventures auf dem Prüfstand steht. Es gebe unter anderem keine kostenfreie Parkmöglichkeit für E-Autos, hieß es weiter. Auch das Ladenetz sei nicht genug ausgebaut.

"Das Angebot in der Hauptstadt ist mit mehreren Tausend Fahrzeugen beachtlich, was darauf schließen lässt, dass Berlin nach wie vor ein sehr interessanter Markt für dieses Segment ist", erwiderte nun die Berliner Senatsverwaltung laut dem Branchendienst mit. Man halte auch den Erlass von Parkgebühren für Free-Floater-Carsharing jeglicher Antriebsart verkehrspolitisch nicht für zielführend. Man befürchtet eine Fehlsteuerung und einen Anreiz zur Pkw-Nutzung sowie Zunahme des Parksuchverkehrs in Wohngebieten.

Angestrebt werde ein Mix aus ÖPNV, Rad- und Fußverkehr sowie Carsharing, dessen Beitrag und Rolle aber noch nicht eindeutig zu bestimmen sei, hieß es laut Beitrag weiter aus der Senatsverwaltung. Auch den Vorwurf eines nicht ausreichend ausgebauten Ladenetzes wollte man nicht gelten lassen und verwies auf die aktuell 1.150 Ladepunkte, die bis 2022 auf 2.000 Anschlüsse wachsen sollen. Die will man teils auch an Straßenlaternen errichten sowie mit allgemeiner Zugänglichkeit unabhängig vom Betreiber, gab der Senat weiter an. 

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