Schnellladegesetz soll der E-Mobilität Dampf machen
Neben der Ladeinfrastruktur an Gebäuden will die Bundesregierung auch die Schnellladeinfrastruktur voranbringen und hat in der jüngsten Sitzung des Bundeskabinetts den von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vorgelegten Gesetzentwurf zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge, das sogenannte "Schnellladegesetz", beschlossen. Damit schaffe das BMVI die rechtliche Grundlage für die geplante Ausschreibung zum Aufbau eines öffentlichen Schnellladenetzes mit 1.000 Standorten, so der Minister. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen sich auch auf einen Entwurf für das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) geeinigt, womit die Installation von Ladepunkten am Arbeitsplatz und in Wohngebäuden leichter werden soll.
"Die nächste Schnellladesäule muss in wenigen Minuten erreichbar sein. Um diesem Ziel näher zu kommen, wollen wir bundesweit 1.000-Schnellladehubs bis 2023 aufbauen", proklamierte Scheuer.
Das Schnellladegesetz sei die grundlegende Voraussetzung, um die europaweite Ausschreibung und somit den Bau der neuen Standorte zu starten. Nur mit einer flächendeckenden und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur sei es zu schaffen, dass mehr Menschen auf klimafreundliche E-Autos umsteigen und mit erneuerbaren Energien laden können, glaubt Scheuer. Er hält gerade das schnelle Laden mit über 150 Kilowatt für die Langstreckentauglichkeit von E-Autos für entscheidend.
"Wir wollen Mobilität mit besserer Luft, weniger Lärm und vor allem weniger CO2 ermöglichen", so die Minister-Maxime.
SPD: Ladefrage ist "Nadelöhr der Verkehrswende"
Bisher gibt es laut Bundesverband für Energie BDEW 950 Ultraschnellladepunkte (High-Power-Charging HPC) in Deutschland, die etwa von Anbietern wie Allego, Ionity, E.ON, EnBW oder BayWa installiert und betrieben werden, allerdings mit derzeit noch mäßiger Wirtschaftlichkeit. Der SPD-Fraktionsvize im Bundestag und Verkehrsexperte Sören Bartol kritisierte, die "zögerliche Herangehensweise unseres Verkehrsministers an die Ladeinfrastruktur gefährdet das Gelingen der Verkehrswende". Er sieht in der Ladefrage das "Nadelöhr der Verkehrswende".
Selbstkritisch: Bisherige Förderung genügt nicht
Auch aus Scheuers Sicht besteht akuter Handlungsbedarf: Die inzwischen mehrjährigen Förderprogramme zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge reichten allein nicht aus, um den Aufbau schnell, verlässlich, bedarfsgerecht, flächendeckend und verbraucherfreundlich zu gewährleisten – insbesondere mit Blick auf Standorte, die wenig bzw. nur temporär (z. B. in Ferienzeiten) frequentiert sind. Sie böten zudem keine Garantie für den schnellen Aufbau und dauerhaften Betrieb von Ladeinfrastruktur, denn trotz der Bewilligung einer Förderung ist der Bewilligungsempfänger nicht verpflichtet, auch tatsächlich aufzubauen. Zudem seien an den meisten Ladepunkten bislang nur Laden mit einer normalen Ladeleistung (von höchstens 22 kW) möglich, weil bisher nicht gezielt bundesweit das schnelle Laden (mit über 100 kW) forciert wurde.
Zwei Prozent mehr als 100 kW
Schnellladepunkte mit hoher Leistung gebe es bislang - mit Blick auf künftig verfügbare Fahrzeuge und die angestrebte Mittel-/Langstreckennutzung - deutlich zu wenig, moniert das Minsterium selbst. Aktuell haben weniger als 2 Prozent aller Ladepunkte eine Ladeleistung von mindestens 100 kW. Für den erfolgreichen Markthochlauf von E-Fahrzeugen bedürfe es aber einer bedarfsgerechten, bundesweit flächendeckenden und nutzerfreundlichen Ladesäuleninfrastruktur (LIS). Daher ergänze der Bund seine Förderpolitik.
Im ersten Schritt soll also der Aufbau und Betrieb eines bundesweiten Schnelladenetzes an 1.000 Standorten im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung in Auftrag gegeben. Das Schnellladenetz soll den Bedarf für die Mittel- und Langstreckenmobilität an Fernstraßen sowie wichtigen Standorten im urbanen Raum abdecken. Die Standorte müssten stets öffentlich und rund um die Uhr zugänglich sein und können dabei auf öffentlichem oder privatem Grund liegen, so die Bedingung.
"Mit der Ladeinfrastruktur entsteht ein leistungsfähiges und diskriminierungsfrei zugängliches Rückgrat der Elektromobilität mit einheitlichen Vorgaben zur Sicherung der Nutzerfreundlichkeit", glaubt der Minister.
Diese Standorte machten mit Blick auf die Zielsetzung für 2030 zwar nur einen geringen Anteil am notwendigen Gesamtnetz aus. Sie seien aber für einen vorausschauenden Infrastrukturausbau bereits jetzt notwendig, um die Akzeptanz und Attraktivität der batterie-elektrischen Mobilität zu steigern, plädiert Scheuers Haus.
Ausschreibung: Bund nicht Betreiber
Konkret soll der Bund nicht selbst Betreiber von Ladeeinrichtungen werden. Vielmehr soll der Infrastrukturaufbau für den Markthochlauf der E-Fahrzeuge durch langfristige Verträge mit Betreibern gewährleistet werden. Ausgeschrieben werden soll HPC (High Power Charging)-Ladeinfrastruktur mit einer Leistung pro Ladepunkt von mindestens 150 kW, die ein schnelles Laden für Mittel- und Langstreckenmobilität gewährleistet. Bei der europaweiten Ausschreibung könnten sich auch Bietergemeinschaften zusammenschließen, sodass auch kleine und mittlere Unternehmen die Möglichkeit haben sollen, sich an dem Verfahren zu beteiligen, präzisiert das Ministerium.
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