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Radentscheid: Bayern bremst Biker aus und ruft Verfassungsgericht an

Warteschleife für Bayerns Biker: Das Innenministerium meldet rechtliche Zweifel an der Zulässigkeit des Radgesetzvorschlags an und verweist dieses an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Dadurch kommt es zu weiterer Verzögerung. Das Bündnis mutmaßt, die Regierung wolle Zeit für ein eigenes Gesetz gewinnen.

Ausbebremste Radaktive: Das Innenministerium blockiert die Zulassung des Radentscheids in Bayern und verweist den Gesetztesvorschlag zur Prüfung ans Verfassungsgericht. | Foto: ADFC/Laura Ganswindt
Ausbebremste Radaktive: Das Innenministerium blockiert die Zulassung des Radentscheids in Bayern und verweist den Gesetztesvorschlag zur Prüfung ans Verfassungsgericht. | Foto: ADFC/Laura Ganswindt
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Johannes Reichel

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat angekündigt, den Zulassungsantrag für das Volksbegehren Radentscheid Bayern dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorzulegen. Nach Auffassung des Innenministeriums sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nicht gegeben. Der Gesetzentwurf greife in das Budgetrecht des Parlaments ein, weil er auf Neu-, Um- und Ausbau sowie die Sanierung von Radwegen abziele. Zudem fehle dem Landesgesetzgeber für die beabsichtigten straßenverkehrsrechtlichen Regelungen die erforderliche Gesetzgebungskompetenz, die das Ministerium in Sachen Straßenverkehrsrecht beim Bund sieht.

Das Bündnis Radentscheid Bayern zeigte sich dennoch optimistisch, dass es dennoch vor der Landtagswahl zum Volksbegehren kommt. Über 100.000 Menschen hatten im Freistaat von Juni bis Oktober 2022 für die Zulassung des Volksbegehrens Radentscheid Bayern unterschrieben, womit das vierfache Quorum. Das Bündnis hatte den Zulassungsantrag am 27. Januar 2023 an das Innenministerium übergeben. Ziel des Volksbegehrens ist ein bayerisches Radgesetz, das den Rahmen für eine rasche Verbesserung der Radinfrastruktur schafft. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat nun drei Monate Zeit, um über die Zulassung zu entscheiden. Das bayerische Radentscheid-Bündnis rechnet mit einem positiven Ergebnis und damit, dass der Eintragungszeitraum für das Volksbegehren noch vor der diesjährigen Landtagswahl stattfindet. Damit das Volksbegehren Erfolg hat, müssen dann rund eine Million landtagswahlberechtigte Menschen in ihrem Rathaus für den Radentscheid Bayern unterschreiben.

„Entgegen der Auffassung des Innenministeriums sind wir der Meinung, dass unser – von einer spezialisierten Kanzlei extra defensiv formulierte – Radgesetz-Entwurf alle Vorgaben für ein Volksbegehren einhält. Deshalb gehen wir davon aus, dass der Verfassungsgerichtshof die Zulässigkeit bestätigt und es folglich noch vor der Landtagswahl zum Volksbegehren kommt", erklärte Bernadette Felsch, Beauftragte des Volksbegehrens Radentscheid Bayern und Vorsitzende des ADFC Bayern e.V..

Schon seit sechs Jahren setze man sich dafür ein, dass Zuständigkeiten, Verfahren und Standards bei Planung und Bau von Radinfrastruktur klar geregelt werden, denn ohne entsprechende Regelungen gehe es nur quälend langsam voran mit dem Ausbau des aus Sicht von Felsch sehr löchrigen Radwegnetzes. Die Staatsregierung habe ein Radgesetz immer vehement abgelehnt und erst auf Druck durch unser Volksbegehren angekündigt, nun kurzfristig doch ein Radgesetz erlassen zu wollen.

"Dass wir auf dem Weg zu einem echten ,Radlland' nun noch eine weitere Extrarunde vor dem Verfassungsgerichtshof einlegen müssen, erweckt den Anschein, als solle Zeit für ein eigenes Radgesetz gewonnen werden. Damit bald Menschen jeden Alters umweltfreundlich und sicher in ganz Bayern mobil sein können, braucht es aber ein wirklich gutes Radgesetz. Sollte die Staatsregierung tatsächlich einen eigenen Rad-Gesetz-Entwurf planen, fordern wir an der Erarbeitung beteiligt zu werden, wie auch die Radentscheide in Berlin und Nordrhein-Westfalen", appellierte Felsch.

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