Österreich führt regional gestaffelten Klimabonus ein
Die österreichische Bundesregierung hat den im Oktober 2022 wurde im Rahmen der Ökosozialen Steuerreform eingeführten Klimabonus jetzt um eine regionale Staffelung ergänzt. Mit dem Bonus werden Preiserhöhungen ausgeglichen, die die CO2 Steuer mit sich bringt. Das Geld aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung fließt so an die Menschen zurück. Der Klimabonus wird jährlich ausbezahlt. Um den Klimabonus zu erhalten, sei kein Ansuchen nötig, heißt es aus der Regierung. Dieser werde automatisch auf das beim Staat oder in FinanzOnline hinterlegte Konto überwiesen oder als Gutschein per Post übermittelt. Die österreichische Umweltministerin Leonore Gewessler zog wenige Tage nach der Auszahlung des Klimabonus für 2023 eine positive Bilanz.
"Wir haben beim Klimabonus konzipierte Ausgleichszahlung für die CO2-Bepreisung. Das heißt, er soll klimafreundliches Verhalten auch tatsächlich fördern, so dass sich das finanziell lohnt", erklärte Gewessler im Gespräch mit der Bayern 2-radioWelt.
Kernanliegen sei es, "ein klimapolitisch sinnvolles Instrument zu schaffen, so dass sich Klimaschutz lohnt. Wer wenig CO2 ausstößt, dem bleibt viel über vom Klimabonus." In Europa stelle dies ein einzigartiges Projekt dar, so Gewessler weiter. Doch es habe sich gezeigt, dass es funktioniere. Zwar wollte die Ministerin keine Ratschläge an die deutsche Regierung erteilen. Sie deutete aber an:
"Wir haben uns bewusst für dieses Modell entschieden, weil wir sicherstellen wollten, dass wir eine hohe soziale Akzeptanz für die Maßnahme haben".
Es gehe nicht darum, lediglich zusätzliches Steuergeld zu generieren, sondern um einen Anreiz und damit auch die Steuereinnahmen durch die CO2-Bepreisung umzuverteilen. Aus Gewesslers Sicht habe der Klimabonus einen positiven Nebeneffekt.
"Es ist nämlich tatsächlich so, dass diese Maßnahme auch sozialgerecht ist, weil Menschen mit geringem Einkommen im Schnitt auch einen geringeren CO2-Ausstoß haben und denen so noch einmal mehr von diesem Klimabonus übrigbleibt", warb die Ministerin für das Modell.
Berechtigt für den Bonus, der auch in Deutschland als "Klimageld" diskutiert wird und im Koalitionsvertrag verankert ist, jedoch noch der Umsetzung harrt und vielleicht 2025 erstmals ausgezahlt werden könnte, sind alle Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Jahr 2023 für mindestens sechs Monate in Österreich haben. Staatsbürgerschaft und Alter spielen hierbei keine Rolle. Ausländische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger benötigen lediglich einen gültigen Aufenthaltsstauts.
Wie viel ausbezahlt wird, hängt erstmals vom Hauptwohnsitz der Person ab – je nach vorhandener Infrastruktur und Anbindung an den öffentlichen Verkehr. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr bekommen die Hälfte des Klimabonus. Unter Klimabonus.gv.at können Interessierte anhand Ihrer PLZ die genaue Höhe Ihres Klimabonus erfahren. Mindestens werden jedoch 110 Euro als pauschaler Sockelbetrag ausbezahlt. Zusätzlich ist ein abgestufter Regionalausgleich möglich (bis zu 110 Euro), sodass der Klimabonus insgesamt bis zu 220 Euro betragen kann.
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