Werbung
Werbung

NewMotion bietet eichrechtskonforme Ladepunkte an

NewMotion, nach eigenen Angaben Europas größter Anbieter von intelligenten Ladelösungen für Elektroautos, wurde in Deutschland vom Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) als eichrechtskonform zertifiziert.

Klare Sache: NewMotion bietet jetzt eichrechtskonforme Ladelösungen an. | Foto: NewMotion
Klare Sache: NewMotion bietet jetzt eichrechtskonforme Ladelösungen an. | Foto: NewMotion
Werbung
Werbung
Gregor Soller

NewMotion ist damit einer der wenigen zertifizierten Ladepunktbetreiber, der eichrechtskonforme Ladepunkte für Elektrofahrzeuge anbietet und eine überprüfbare, rechtskonforme Abrechnung ermöglicht. Die neuen Ladepunkte der Serie „View“ sind ab sofort vorbestellbar und sollen ab September 2019 ausgeliefert werden.

Es sind drei Varianten erhältlich: Business Pro View und Business Lite View für Unternehmensstandorte sowie Home Advanced View für Privatanwender. Die Modelle Business Pro View und Business Lite View bieten eichrechtskonforme Funktionen für Geschäftskunden und ermöglichen das gebührenpflichtige Laden für Gäste. Das Modell Home Advanced View für Privathaushalte ermöglicht die automatische Rückerstattung von Ladekosten für Dienstwagenfahrer, die ihr Firmenauto zuhause aufladen. Nutzer können mit den View-Ladepunkten: die gebührenpflichtige Gastnutzung mit Abrechnung nach kWh-Verbrauch zulassen, die Rückerstattung von Ladegebühren ermöglichen, die Details des Ladevorgangs, inklusive kWh-Verbrauch, auf dem Display des Ladepunkts überprüfen, die Messwerte auf der Abrechnung mit den registrierten Zählerdaten vergleichen. Die NewMotion View-Ladepunkte sind nach Modul B und D als eichrechtskonform zertifiziert. Alle View-Modelle sind smart und werden automatisch mit der neuesten Firmware aktualisiert. Kunden profitieren zudem von einer einfachen Installation und von NewMotions mittlerweile zehnjähriger Erfahrung im Laden von E-Autos.

Das bedeutet das?

NewMotion kann eichrechtskonform liefern:  Der deutsche Gesetzgeber schreibt vor, dass die Messwerte der in den Ladepunkten verbauten MID-Stromzähler für den Verbraucher, der Energie kauft, sichtbar sein müssen. Der Kunde muss stets in der Lage sein, zu überprüfen, ob die in der Abrechnung aufgeführte Energiemenge korrekt ist. Diese Anforderung gilt für Ladepunkte mit Gastnutzung, an denen auch Gäste Strom kaufen können. Das können sowohl private als auch (halb-)öffentliche Ladepunkte sein, etwa auf öffentlichen Parkplätzen, auf Firmengeländen oder in Mehrfamilienhäusern.

Werbung
Werbung