Werbung
Werbung

Neue Verordnung: CNG-Vans bei Gewicht E-Transportern gleichgestellt

Auch Transporter mit Methan-Antrieb dürfen von der 4,25-Tonnen-Regel Gebrauch machen, die das Mehrgewicht in Rechnung stellt und die Geltung des B-Führerscheins erweitert.

Da ist mehr drin: Auch CNG-Transporter dürfen jetzt bis 4,25 Tonnen wie der Iveco Daily Natural Power mit dem Pkw-Führerschein gefahren werden. | Foto: J. Reichel
Da ist mehr drin: Auch CNG-Transporter dürfen jetzt bis 4,25 Tonnen wie der Iveco Daily Natural Power mit dem Pkw-Führerschein gefahren werden. | Foto: J. Reichel
Werbung
Werbung
Redaktion (allg.)
von Johannes Reichel

Mit der Zustimmung des Bundesrats hat die Bundesregierung ihre Unterstützung für den emissionsarmen Methan (Erdgas-/ Biogas)-Antrieb im Nutzfahrzeugbereich weiter ausgedehnt. Nach der staatlichen Förderung energieeffizienter LKW und der Mautbefreiung für gasbetriebene LKW werden jetzt auch die Marktbedingungen für Transporter bis 3,5 to mit Methanantrieb denen von Elektrotransportern angeglichen. Darauf weist der beim Thema CNG stark engagierte Hersteller Iveco hin. Die im Bundesrat verabschiedete modifizierte Führerscheinverordnung erweitert damit die Gewichtsbeschränkung der Führerscheinklasse B für bestimmte Fahrzeuge, während sonst eine Beschränkung auf bis zu 3,5 Tonnen vorgeschrieben wäre.

Durch die Überarbeitung der Verordnung wird das Gewicht für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb jedoch auf maximal 4,25 Tonnen erhöht. Die zusätzliche Masse darf gemäß Verordnung nur durch das vom jeweiligen Antriebssystem verursachte Mehrgewicht entstehen.

"Das 4,25 Tonnen Limit ist primär den schweren Batterien von Elektroautos geschuldet, bei Methanfahrzeugen fällt das Mehrgewicht bei erhöhter Reichweite wesentlich geringer aus. Dadurch werden jetzt auch gasbetriebene Transporter, die aufgrund ihrer etwas schwereren Tanktechnologie gegenüber Dieseln benachteiligt waren, bessergestellt und haben ab sofort keinen Nutzlastnachteil gegenüber einem vergleichbaren Dieseltransporter", begrüßt der Hersteller die Entscheidung.

Befreiung von der Tachographen- und BKrQG-Pflicht möglich

Allerdings schreibe der Gesetzgeber ab 3,5 Tonnen die Nutzung eines digitalen Tachografen und die damit verbundene Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten vor. In den meisten Fällen gebe es aber auch davon eine Ausnahme. Wenn nämlich ein Fahrzeug mit alternativem Antrieb im Umkreis von 100 km vom Standort bewegt werde und dessen zulässige Höchstmasse incl. Anhänger 7,5 Tonnen nicht übersteige. Dann entfällt auch diese Pflicht. Ebenso sind Fahrer dieser Fahrzeuge von den Regelungen der Berufskraftfahrer-Weiterbildung (BKrQG) befreit.

Laut Iveco könnten durch den Wechsel zu CNG könnten bis zu 90 Prozent Feinstaub- und etwa 80 Prozent Stickoxid-Emissionen eingespart werden, die von 1,4 Millionen zumeist dieselgetriebenen Transportern im Stadtbereich verursacht würden. Zudem verspricht man einen um ein Viertel geringeren CO2-Ausstoß und durch die Verwendung von Biomethan etwa aus Abfallreststoffen nahezu Klimaneutralität.

Werbung
Werbung