Werbung
Werbung

Nationaler Radverkehrsplan: Deutschland, eilig Fahrradland?

Mit einem klangvollen Plan will Bundesverkehrsminister Scheuer Deutschland bis 2030 zum Fahrradland machen, Radschnellwege, -stellplätze und Cargobikes und Mikrodepots fördern. Ob Geld und Wille zur Neuverteilung des Stadt- und Straßenraums da sind, bleibt fraglich. So ist es eine Sammlung von Ideen - die Umsetzung weist Scheuer großteils den Kommunen zu.

Folgt einem großen Plan: Verkehrsminister Andreas Scheuer (Mitte) will Deutschland zum Fahrradland machen. | Foto: BMVI
Folgt einem großen Plan: Verkehrsminister Andreas Scheuer (Mitte) will Deutschland zum Fahrradland machen. | Foto: BMVI
Werbung
Werbung
Johannes Reichel

Das Bundeskabinett hat jetzt den von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vorgelegten und auf dem 7. Radverkehrskongress (27.-28.4.2021) in Hamburg vorgestellten Nationalen Radverkehrsplan (NRVP 3.0) verabschiedet. In diesem Rahmen stehen in den nächsten drei Jahren bis 2023 1,5 Milliarden Euro an Förderung für teils bereits bewilligte Investitionen bereit, vor allem für Radwege und Stellplätze, Radschnellwege sowie "innovative Modellprojekte", wie es vom BMVI heißt. Auch Rad-Professuren werden mit 8,3 Mio. Euro gefördert, um die wissenschaftliche Basis zu verbessern. Damit hofft der Minister Impulse für mehr Fahrradfreundlichkeit in Deutschland setzen zu können.

Nachholbedarf, aber jetzt soll es klappen

Scheuer sieht zwar "Nachholbedarf", glaubt aber, mit dem Nationalen Radverkehrsplan könne Deutschland zum Fahrradland werden. Zudem setze man auf Bürgerbeteiligung und einen umfassenden Ansatz, von der Infrastruktur über die gesetzlichen Vorschriften, die finanzielle Förderung bis hin zum Einsatz des Fahrrads in der Logistik, warb der Minister. Für den NRVP 3.0 habe man erstmals die Bürgerinnen und Bürger gefragt und über 2.000 Ideen erhalten. Im Dialog mit Ländern, Kommunen, Verbänden, Wirtschaft und Wissenschaft sei dann die Strategie für die nächsten 10 Jahre entstanden. Scheuer forderte auf, den Plan jetzt vor Ort mit Leben zu füllen und die Maßnahmen umzusetzen.

"Radverkehr lebt in den Kommunen. Unsere Fördermittel in Rekordhöhe stehen bereit", appellierte Scheuer.

Der NRVP setzt für das Fahrradland 2030 konkrete Ziele: Die Anzahl der Wege nimmt von rund 120 auf 180 Wege je Person und Jahr zu – ohne dass dies zu Lasten der übrigen Verkehrsarten des Umweltverbundes geht. Die durchschnittliche Länge der mit dem Rad zurückgelegten Wege erhöht sich von 3,7 Kilometer auf sechs Kilometer. Gegenüber 2019 reduziert sich die Zahl der im Verkehr getöteten Radfahrenden um 40 % – trotz deutlich mehr Radverkehr. Als Orientierung – auch für die Akteure vor Ort, die die allermeisten Radverkehrsmaßnahmen umsetzen – haben wir uns deshalb ein Ziel gesetzt: Die finanzielle Förderung des Radverkehrs durch Bund, Länder und Kommunen soll sich perspektivisch an rund 30 Euro je Person und Jahr orientieren.

"Über Jahrzehnte war die Verkehrspolitik in Großstädten auf das Auto ausgerichtet. 2011 haben wir in Hamburg eine neue, systematische Radverkehrspolitik begonnen, mit der wir den Radverkehr bis heute mehr als verdoppelt haben. Das Fahrrad ist ein fester Bestandteil der modernen urbanen Mobilität und zusammen mit dem Öffentlichen Nahverkehr der Schlüssel für die Mobilitätswende und die Senkung der CO2-Emissionen im Verkehrssektor", erklärte Peter Tschentscher, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg.

Der Nationale Radverkehrskongress in Hamburg verzeichnete einen Teilnehmerrekord, für Tschentscher spiegle das die große Bedeutung des Radverkehrs für die zukünftige Entwicklung der Mobilität in Deutschland.

Seit 2002 immer wieder neu aufgelegt

Der NRVP wird seit 2002 regelmäßig neu aufgelegt und ist Ende 2020 ausgelaufen. Wichtigste Ziele: Lückenlose Radverkehrsnetze und mehr Verkehrssicherheit. Darauf aufbauend wurden die Inhalte und Themen gemeinsam mit Vertretern von Ländern, Kommunen und Verbänden wie ADFC, VCD, ADAC, Changing Cities, Deutsche Bahn, VDV, Zweirad-Industrie-Verband e.V., Deutsches Institut für Urbanistik diskutiert.

    Der NRVP beinhaltet konkrete Vorschläge und Handlungsempfehlungen, darunter etwa:

    Förderung einer sicheren und lückenlosen Radinfrastruktur:

    • Beim Neu- und Ausbau von Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sollen grundsätzlich begleitende Radwege eingerichtet werden.
    • Bund, Länder und Kommunen finanzieren und bauen Radvorrangrouten und Radschnellverbindungen – insbesondere in allen Metropolregionen.
    • Der Bund erleichtert die Einrichtung von Fahrradstraßen.
    • Die technischen Regelwerke zur Planung von Radverkehrsinfrastruktur sollen um Varianten für geschützte Kreuzungen und Radfahrstreifen (Protected Bike Lanes) ergänzt werden.
    • Die besonderen Anforderungen für Lastenräder sollen künftig mehr Berücksichtigung finden.
    • Infrastruktur für Rad und Kfz werden möglichst getrennt. Für Mischverkehre soll es klare Einsatzgrenzen bezogen auf Kfz-Verkehrsstärke, Schwerverkehrsanteil und zulässiger Kfz-Geschwindigkeit geben.
    • Kommunen setzen auf geschützte Radfahrstreifen (Protected Bike Lanes), sichere Knotenpunkte, Langsamfahrspuren und Fahrradstraßen, um Rad und Kfz im Straßenverkehr sicher zu trennen.
    • Kommunen schaffen im öffentlichen Raum schrittweise Platz für den Radverkehr – auch durch die Umwandlung von Kfz-Stellplätzen. Das begleiten sie mit dem erforderlichen Parkraummanagement und Konzepten für den Lade- und Lieferverkehr. Kfz-Stellplätze werden in Quartiersgaragen konzentriert.
    • Der Bund initiiert Modellprojekte, um öffentliche Räume flexibel und temporär zu nutzen. Erfolgreiche Lösungen werden bundesweit kommuniziert und zügig in eine breite Anwendung überführt.
    • Bund und Länder entwickeln ein einheitliches „Corporate Design“ für Bodenmarkierungen und Beschilderung im Radnetz Deutschland.

    Fahrradparkplätze:

    • Der Bund erarbeitet ein Programm Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen und stattet es mit Finanzierungsmöglichkeiten aus. Er weitet mit der DB AG die Bike&Ride-Offensive zum Bau sicherer Fahrradparksysteme aus.
    • Der konkrete Bedarf für Fahrradparkplätze an Haltestellen und Bahnhöfen wird in den Nahverkehrsplänen beziffert. Die Nahverkehrspläne treffen verbindliche Aussagen zur Ausstattung der Haltestellen und Bahnhöfen mit Bike&Ride-Anlagen.
    • Die Städte und Gemeinden schaffen Fahrradparksysteme an den Bahnhöfen und Haltestellen des öffentlichen Personenverkehrs.
    • Bund, Länder und Kommunen bauen an allen öffentlichen Einrichtungen in ausreichender Zahl Fahrradabstellanlagen. An hoch frequentierten Orten bauen die Kommunen v.a. Fahrradparkhäuser.
    • Der Bund unterstützt Wohnungsbaugesellschaften, Wohneigentümergemeinschaften, Arbeitgeber und den Einzelhandel finanziell dabei, in und an Bestandsgebäuden Fahrradparksysteme zu bauen.
    • Ein Neubau muss immer auch gut zugängliche Fahrradabstellmöglichkeiten bieten. Bund und Länder passen dafür die Vorgaben in der Musterbauordnung und den Landesbauordnungen an.

    Verkehrssicherheit:

    • Bund, Länder und Kommunen fördern einen Kulturwandel beim Umgang zwischen den Verkehrsteilnehmenden. Die Einhaltung der Verkehrsregeln muss konsequent kontrolliert und Vergehen müssen geahndet werden.
    • Die Länder unterstützen Polizei und Kommunen bei der Durchsetzung.

    Förderung von Dienstfahrten:

    • Die Unternehmen führen – unterstützt von Bund, Ländern und Kommunen – Mobilitätsbudgets ein und fördern so auch die Fahrradnutzung.
    • Die Unternehmen weiten ihre Dienstradleasing-Angebote aus.
    • Behörden und öffentliche Unternehmen fördern die Nutzung des Fahrrads für Dienstfahrten, schaffen Dienstradflotten an und nutzen verstärkt Lastenrad-Sharing-Angebote.

    Verwaltung, (Aus-)Bildung und Fahrradkultur:

    • Der Radverkehr wird auf allen Verwaltungsebenen zur Querschnittsaufgabe. Bund, Länder und Kommunen schaffen Verwaltungsstrukturen, Personalstellen und feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Aufgaben der Radverkehrsförderung. Sie qualifizieren Führungs- und Fachkräfte kontinuierlich weiter.
    • Der Bund baut eine Straßenverkehrsakademie mit einem Fortbildungsangebot auf, das sich neben dem Radverkehr auch anderen Themen einer nachhaltigen Mobilität widmet. Das Angebot richtet sich an das Personal im öffentlichen Dienst, in Planungsbüros und Beratungsunternehmen.

    Verknüpfung von Verkehrsträgern:

    • Der Bund setzt sich dafür ein, Fahrradmitnahmemöglichkeiten im Fernverkehr auszubauen.
    • Die Aufgabenträger machen Vorgaben zur Fahrradmitnahme bei der Ausschreibung von Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr.
    • Die Länder fördern insbesondere in ländlichen Räumen Möglichkeiten zum Fahrradtransport an bzw. in Bussen.
    • Die Deutsche Bahn unterstützt die Fahrradmitnahme in Zügen – auch von Spezialrädern. Dafür baut sie Bahnhöfe barrierefrei aus, insbesondere mit Rampen und Aufzügen.

    Logistik und Lastenräder:

    • Behörden und öffentliche Unternehmen schreiben Transportfahrten nach Möglichkeit vermehrt als Lasten-/Fahrradfahrten aus.
    • Bund und Länder ändern das Baurecht wo erforderlich und fördern Mikrodepots.
    • Die Kommunen erleichtern die Einrichtung von Logistikflächen im öffentlichen Raum. Sie gestalten gemeinsam mit KEP-Diensten urbane Logistikkonzepte, wie Mikrodepots oder City-Hubs.
    • Der Bund überprüft die Radwegebenutzungspflicht für Lastenräder.
    • Die Kommunen unterstützen den Einsatz von Lastenrädern z. B. über die Regulierung von Zufahrtsberechtigungen für Fahrräder.
    • Der Bund und die Verbände setzen sich dafür ein, europäisch einheitliche Normen für Lastenräder zu schaffen, z. B. für Wechselcontainer, digitale Schnittstellen und Softwarelösungen.

    Was bedeutet das?

    Pläne vorstellen, das gehört zur Lieblingsbeschäftigung eines medienorientierten Ministers wie Andreas Scheuer, das ist auch die "Schule" seines Parteivorsitzenden Markus Söder. Jetzt also gleich ein Nationaler Radverkehrsplan 3.0! Klingt gut und stellt schon mal eine nette Sammlung an Ideen inklusive Aufgabenverteilung - zumeist an die Kommunen - dar. Job erledigt für Scheuer? Mitnichten. Denn für die Umsetzung des Plans bedarf es nicht weniger als eines Paradimenwechsels in der Verkehrsplanung und einer Neufassung der Straßenverkehrsordnung. Die basiert wie das Personenbeförderungsgesetz auf der Reichsverkehrsordnung von 1934, wo erstmals der Autoverkehr priorisiert wurde und die Fußgänger gebeten, doch zügig das Feld zu räumen. Der Verkehr und die Stadt wurde fortan von Innen nach Außen geplant - und Innen, da waren die Autos. Was außen übrig blieb, bekamen Radfahrer und Fußgänger, die sich oft regelrecht um den Platz "kloppen" müssen. Wer also einen Plan verkündet und auch umsetzen will, der muss hier auch an die Bundesregelungen ran. Umparken im Kopf, nennt das ein prominenter Autohersteller so schön. Dann klappt's auch mit der schönen Vision vom Fahrradland Deutschland.

    Werbung
    Werbung