München muss bei Diesel-Verboten nachbessern: Tempo 30 am Ring reicht nicht
Die Stadt München muss ihren Luftreinhalteplan umgehend ändern und Diesel-Fahrverbote verhängen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht mit der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde der Landeshauptstadt entschieden, wodurch das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nun rechtskräftig ist. Damit wird bestätigt, dass die Stadt München mit der Einführung von Tempo 30 statt der gerichtlich angeordneten Diesel-Fahrverbote gegen geltendes Recht verstößt. Im April 2024 hatte der Münchner Stadtrat unter Führung von Oberbürgermeister Reiter beschlossen, Tempo 30 auf der Landshuter Allee einzuführen, obwohl der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Diesel-Fahrverbote für Euro-5-Fahrzeuge als notwendige Maßnahme zur Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte angeordnet hatte. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der ökologische Verkehrsclub VCD hatten zuvor gegen die Abschwächung des Luftreinhalteplans geklagt.
"Das Bundesverwaltungsgericht hat heute endgültig klargestellt, dass die Stadt München die gerichtlichen Vorgaben ignoriert und die Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger gefährdet. Der Versuch, mit Tempo 30 die Einführung der notwendigen Diesel-Fahrverbote zu umgehen, war rechtswidrig. Oberbürgermeister Reiter hat diesen Rechtsbruch begangen und muss jetzt endlich handeln, um die Luftqualität in München zu verbessern.Wir fordern den Münchner Stadtrat und Oberbürgermeister Reiter auf, das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs unverzüglich umzusetzen und die notwendigen Fahrverbote einzuführen, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und die Einhaltung der ohnehin viel zu laschen gesetzlichen Grenzwerte zu gewährleisten", appelliert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH und den VCD im Verfahren vertritt, ergänzte, München sei die letzte deutsche Stadt, der es nicht gelinge, die Luftgrenzwerte einzuhalten, zudem die einzige Stadt in Deutschland, zu der mehrere Verurteilungen dazu vorliegen. Michael Müller-Görnert, verkehrspolitischer Sprecher des VCD mahnte, Gesundheitsschutz müsse über dem Schutz von Automobilität stehen und bedauerte, dass Gerichte dies immer wieder klarstellen müssten.
"Jetzt sollte die Stadt ihre Kraft in den Ausbau der nachhaltigen Mobilität in München stecken", forderte Müller-Görnert.
Hintergrund: Zwölf Jahre Rechtsstreit
In dem seit 2012 andauernden Rechtsstreit um Saubere Luft in München haben sich der VCD, die DUH und die Landeshauptstadt München am 6. Oktober 2022 auf einen Vergleich geeinigt, dessen Herzstück das dreistufige Konzept für Diesel-Fahrverbote ist. Der Vergleich trat nach Beschluss des Münchner Stadtrates in Kraft. Nachdem die 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Landeshauptstadt München mit allen im Vergleich enthaltenen Maßnahmen in Kraft getreten ist, haben der VCD sowie die DUH ihre jeweiligen Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sowie dem Bayerischen Verwaltungsgericht München am 28. Dezember 2022 für erledigt erklärt.
Am 26. Juli 2023 jedoch hatte der Münchner Stadtrat eine Anpassung der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans und eine Abschwächung des Stufenplans für Diesel-Fahrverbote beschlossen. Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung von DUH und VCD eingebrachten Argumente wurden ignoriert und die Anpassung vom Stadtrat am 28. September 2023 in Kraft gesetzt. Daraufhin hatten VCD und DUH im Oktober 2023 erneut Klage eingereicht. Dieser Klage hat der Verwaltungsgerichtshof stattgegeben und ausgeführt, dass sich die Stadt nur zwischen zonalen und streckenbezogenen Fahrverboten für Diesel der Abgasstufe 5/V entscheiden könne.
Elektromobilität , Newsletter Elektromobilität , IAA Mobility , SUVs und Geländewagen , Hybrid , Antriebsarten, Kraftstoffe und Emissionen , Oberklasse- und Sportwagen , Carsharing , Autonomes Fahren (Straßenverkehr) , Ladeinfrastruktur , Verkehrspolitik , Formel E , Brennstoffzellen , Fahrzeug-Vernetzung und -Kommunikation , Fahrzeuge & Fuhrpark , Automotive-Messen & Veranstaltungen , Pkw, Kompakt- und Mittelklasse , Minis und Kleinwagen , E-Auto-Datenbank, E-Mobilität-/Automotive-Newsletter, E-Auto-Tests