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Ladeinfrastruktur: Aus Kür wird Pflicht

Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung die Anzahl der Ladesäulen für Elektrofahrzeuge deutlich anheben.

Mindestens einer von 20 Parkplätzen soll eine Ladesäule erhalten. (Foto: Pixabay)
Mindestens einer von 20 Parkplätzen soll eine Ladesäule erhalten. (Foto: Pixabay)
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Christine Harttmann

Bis 2030 sollen mindestens sieben Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sein. Um dieses Ziel des Klimaschutzprogramms zu erreichen, bedarf es einer ausreichenden Anzahl an Ladestationen. Nun legt die Regierung den Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität vor. Sie will damit die Vorgaben aus der EU-Gebäuderichtlinie zum Ausbau der nötigen Infrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden umsetzen.

Im Wesentlichen sieht der Gesetzentwurf vor, dass künftig beim Neubau beziehungsweise einer größeren Renovierung von Gebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen die Infrastruktur für Ladepunkte vorbereitet werden soll. Dafür soll bei Wohngebäuden jeder Stellplatz, bei anderen Gebäuden jeder fünfte Stellplatz Schutzrohre für Elektrokabel erhalten. So werde gewährleistet, dass – falls erforderlich – Ladepunkte rasch errichtet werden können, heißt es in einer Mitteilung der Bundesregierung.

Nach dem 1. Januar 2025 ist jedes Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt auszustatten.

Welches Ziel verfolgt der Gesetzentwurf?

Das Gesetz hat Wohn- und Nichtwohngebäude mit größeren Parkplätzen im Blick. Es soll die Voraussetzung schaffen, damit Elektrofahrzeuge einfacher geladen werden können – gleich ob zuhause, am Arbeitsplatz oder bei der Erledigung alltäglicher Besorgungen. Durch den Ausbau der Lade- und Infrastruktur begünstigt, will die Bundesregierung zudem Elektrofahrzeuge fördern.

Warum ist eine angemessene Ladeinfrastruktur so wichtig?

Elektrofahrzeuge können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die CO2-Bilanz des Verkehrssektors zu verbessern. In ihrem Klimaschutzprogramm hat die Bundesregierung deshalb das Ziel definiert, dass in Deutschland bis 2030 sieben bis zehn Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sind. Jedoch gilt als ein großes Hindernis für den flächendeckenden Einsatz von Elektrofahrzeugen das Fehlen einer ausreichenden Ladeinfrastruktur.

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