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Klimaschutzsofort-Programm im Verkehr: Ohne sofortige Wirkung

Das Verkehrsministerium legt einen eigenen Katalog vor, der aber etliche Posten enthält, die erst mittel- und langfristig auf den Klimaschutz einzahlen, wie der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Pkw und Lkw, die Erhöhung der THG-Quote, Lkw-Flottenerneuerung mit Aero-Trailern, ÖPNV- oder Radinfrastrukturausbau. 

Papier ist geduldig: Verkehrsminister Wissing versprach auf der Eurobike einen Ausbau der Radinfrastruktur - und will auch damit die Klimaziele im Sektor mittel- und langfristig einhalten. | Foto: Eurobike
Papier ist geduldig: Verkehrsminister Wissing versprach auf der Eurobike einen Ausbau der Radinfrastruktur - und will auch damit die Klimaziele im Sektor mittel- und langfristig einhalten. | Foto: Eurobike
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Johannes Reichel

Nachdem sich die Minsterien nicht auf einen gemeinsamen Katalog für Klimaschutzsofortmaßnahmen einigen konnten, hat das Bundesverkehrsministerium nun einen eigenen Katalog vorgelegt, mit dem man die Klimaziele einhalten will. Allerdings räume auch Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) in einer Pressemitteilung ein, dass die meisten der Maßnahmen erst langfristig ihre Wirkung entfalten würden. Kurzfristige Maßnahmen wie ein Tempolimit auf Autobahnen oder in der Stadt, eine Verlängerung oder Umgestaltung des 9-Euro-Tickets oder ein Abbau klimaschädlicher Subventionen wie Diesel- oder Dienstwagen- oder Kerosinprivileg finden sich nicht auf der Liste. Eigentlich wollte die Bundesregierung am Mittwoch ein gemeinsames und interministeriell abgestimmtes Programm an im Koalitionsvertrag verabredeten Klimaschutzsofortmaßnahmen vorlegen, die aufzeigen, wie das Land bis 2030 seinen CO2-Ausstoß um 65 Prozent gegenüber 1990 senken will. Man sei hier noch in Gesprächen, erklärte der Klimaschutzstaatssekretär Patrick Graichen (Grüne), dessen Haus für die Koordination zuständig ist. Auch der Gebäudebereich von Bauministerin Klara Geywitz (SPD) hinkt den Vorgaben noch hinterher. Im September soll es jetzt einen gemeinsamen Vorschlag geben.

„Wir wollen auch im Verkehrsbereich die Klimaziele einhalten. Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung wurde im Verkehrssektor die Umsetzung einer Vielzahl an Klimaschutzmaßnahmen bereits eingeleitet. Ein Großteil dieser Maßnahmen wird aber erst nach und nach greifen, beispielsweise aufgrund der langen Realisierungszeiten für Infrastrukturprojekte", erklärte Wissing.

Gesetzlich müssen die Ministerien einen eigenen Katalog vorlegen, wenn ihr jeweiliger Bereich den Klimaschutzzielen hinterherhinkt. Für den Verkehrsbereich stellte Minister Wissing fest, dass im Jahr 2021 rund 148 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente ausgestoßen wurden. "Die Treibhausgasemissionen lagen damit etwa drei Mio. Tonnen über der laut Klimaschutzgesetz für das Jahr 2021 zulässigen Jahresemissionsmenge von 145 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalenten", so eine Mitteilung. Dennoch glaubt der Minister, dass man mit den vorgestellten Maßnahmenpaket die Differenz vollständig ausgleichen könne und "den Verkehrssektor zurück auf den Pfad der Einhaltung der Klimaziele" führe. Die Maßnahmen stünden für 13 Mio. Tonnen eingesparte CO2-Äquivalente. Um die Treibhausgasemissionen dauerhaft zu reduzieren, setze man auf eine klimafreundliche Mobilität, formulierte das Ministerium allgemein.

"Durch den Aufbau der Ladeinfrastruktur fördern wir den Hochlauf der Elektromobilität im Bereich der PKW sowie der Nutzfahrzeuge. Mit einer Ausbauoffensive Radverkehr fördern wir den Ausbau der Radinfrastruktur und tragen so dazu bei, dass das Fahrrad zu einer attraktiveren Alternative insbesondere im Nahverkehr wird. Eine Ausbau- und Qualitätsoffensive Öffentlicher Personennahverkehr wird dazu beitragen, dass dieser im Wettbewerb mit anderen Verkehrsträgern an Attraktivität gewinnt", zeigte sich der Minister überzeugt.

    Außerdem will das Ministerium:

    • Um die Energieeffizienz im Straßengüterverkehr zu verbessern, wird die Förderung von Effizienzmaßnahmen und Innovationen deutlich verstärkt. Zu diesem Zweck soll das Förderprogramm „Flottenerneuerungsprogramm für schwere Nutzfahrzeuge“ zukünftig als Komponentenförderung ausgestaltet sein, auf dessen Basis insbesondere die Anschaffung von CO₂-senkender Zusatzausstattung neuer Anhänger und Auflieger bezuschusst werden soll.
    • Stärkung von Programmen zur Förderung der Radverkehrsinfrastruktur mitsamt der erforderlichen Kommunikations- und Begleitmaßnahmen sowie des Fußverkehrs (Mehrbedarf in Höhe von ca. 250 Mio. Euro bis 2030) und weitere Maßnahmen.
    • Aktuell unterstützt der Bund den ÖPNV bereits mit finanziellen Mitteln im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG), über das Regionalisierungsgesetz sowie aus weiteren Förderprogrammen. Ergänzend sollen mit den Ländern weitergehende Maßnahmen mit dem Ziel organisatorischer Verbesserungen und der Vereinfachung der ÖPNV-Nutzung vereinbart werden.
    • Der durch die Corona-Pandemie ausgelöste Digitalisierungsschub (Arbeiten von zu Hause statt im Büro) soll durch Maßnahmen wie den gesetzlichen Grundlagen für das mobile Arbeiten und der Gigabitstrategie der Bundesregierung verstärkt werden.
    • Erhöhung der bestehenden THG-Minderungsquote ansteigend auf +1,0 % in 2030 zur Stärkung der Erfüllungsoptionen, bspw. über strombasierte Kraftstoffe oder fortschrittliche Biokraftstoffe. Um die Anreize zur Verwendung paraffinischer Kraftstoffe (wie erneuerbare strombasierte Dieselkraftstoffe oder aus nachhaltigen Rohstoffen gewonnene hydrierte Pflanzenöle) als Reinkraftstoff zu erhöhen, soll zudem die DIN EN 15940 in die 10. BImSchV aufgenommen werden.
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