innocam.NRW: Automatisierung und Vernetzung weiterdenken
Mit zwei neuen Studien will das 2020 gegründete Kompetenznetzwerk innocam.NRW die Entwicklung des automatisierten und vernetzten Fahrens vorantreiben. Die automatisierte und vernetzte Mobilität (AVM) leiste einen wichtigen Beitrag zur Schaffung neuer intelligenter Mobilitätsangebote, um mehr Sicherheit, mehr Effizienz und Umweltfreundlichkeit zu erreichen und gleichzeitig die Mobilitätsbedarfe der Nutzer:innen abzudecken. Das Netzwerk mobilisiert die dafür erforderliche interdisziplinäre und verkehrsträgerübergreifende Zusammenarbeit und begleitet den Austausch.
Im Fokus einer neuen Studie steht die Akzeptanz automatisierter und vernetzter Mobilität. Die Komplexität innovativer Mobilitätskonzepte führt in der Forschungs- und Erprobungsphase immer auch zu der Frage nach der Akzeptanz gegenüber diesen Systemen. Im intensiven Austausch mit den Mobilitätsakteuren – insbesondere innerhalb des innocam-Themenkreises Automatisierter ÖPNV – wurde jedoch sehr deutlich, dass Uneinigkeit herrscht, wenn es um die Einschätzung zum Stand der Akzeptanz gegenüber automatisierten Verkehrsmitteln geht. Dabei soll diese Akzeptanz in neuen Projektvorhaben oft mit analysiert werden. Die bestehenden Unklarheiten und die Unübersichtlichkeit darüber, welche Akzeptanz-Themen bereits hinreichend untersucht wurden bzw. welche Fragestellungen explizit noch offen sind, gaben den Impuls für die Metastudie, die von Prof. Dr. Stefan Brandenburg erarbeitet wurde. Sie gibt für die vier Verkehrsträger Straße, Schiene, Wasser und Luft den dringend benötigten Überblick über die bestehende Forschungslandschaft und beschreibt auch die noch zu schlie-ßenden Lücken – inhaltlicher wie auch methodischer Natur – im Studienangebot zur Akzeptanz der AVM.
Sicherheit mit dem Gesetzesrahmen beim automatisierten Fahren
Mit seinem Gesetz zum autonomen Fahren nimmt Deutschland weltweit eine Vorreiterrolle ein. Der jüngst mit der AFGBV festgelegte Gesetzesrahmen soll den Akteuren ermöglichen, innovative Mobilitätstechnologien in den Regelbetrieb zu überführen und das hochautomatisierte Fahren im öffentlichen Straßenraum voranzubringen. Die vor diesem Hintergrund angelegte Studie – durchgeführt von TÜV Süd – bietet insbesondere den AVM-Akteuren aus Unternehmen, Wissenschaft und den Kommunen ohne juristischen Hintergrund einen detaillierten Einblick über das in Deutschland aktuell geltende Recht beim Thema automatisiertes Fahren (SAE Level 4). Die relevanten juristischen Implikationen werden dabei anhand definierter Use Cases für den Entwicklungs- und Serienbetrieb konkretisiert und um die geltenden Regelungen zur Haftung ergänzt.
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