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In eigener Sache: Die Krux mit dem Cookie-Consent

Keine Schikane, sondern DSGVO-Pflicht ist die Abfrage sogenannter Cookies, mit der auch wir unsere Leser leider behelligen müssen, aber jedesmal auf's Neue? Nein, das wäre nicht nötig.

Keine Kekse, sondern Cookies: Mit der richtigen Browsereinstellung reicht auch ein einmaliges Bestätigen. | Foto: Screenshot
Keine Kekse, sondern Cookies: Mit der richtigen Browsereinstellung reicht auch ein einmaliges Bestätigen. | Foto: Screenshot
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Redaktion (allg.)

Liebe Leserinnen und Leser,

durch die DSGVO wurde das Surfen im Internet nicht komfortabler. Auch wir sind auf unseren Seiten gezwungen, mit einem sogenannten Cookie-Consent die Zustimmung zu unseren Cookies abzufragen. 

Dass diese Abfrage jedoch bei jedem neuen Besuch unserer Website stattfindet, liegt nicht an uns, sondern am Browser. Denn diese sind heutzutage bereits „ab Werk“ meist so regressiv gegenüber Cookies eingestellt, dass auch die Zustimmung zu unserem Cookie-Consent beim Leser nicht dauerhaft gespeichert werden kann.

Um dem zu entgehen, könnte man als Nutzer die Cookie-Einstellungen seines Browsers toleranter einstellen, sodass nur ein einmaliges Bestätigen nötig wird. Bitte beachten Sie aber, dass in Unternehmen unter Umständen ein solches Vorgehen aus Sicherheitsgründen unerwünscht ist, wie auch die Nutzung von Browsererweiterungen, welche sich mit einem Klick aus dem offiziellen Browser-Add-on-Angebot installieren lassen und die automatisch jeder Consent-Abfrage zustimmen (bspw. „I don’t care about Cookies“ für Chrome und Firefox).

Aus diesem Sicherheitsaspekt heraus möchten wir auch keine direkten Anleitungen oder Links veröffentlichen. Uns geht es bei dieser Information in erster Linie darum, dass Sie als Leser wissen, dass die Consent-Abfrage bei jedem Website-Besuch (anstatt einer einmaligen Bestätigung) von uns nicht beeinflussbar ist, sondern browser- beziehungsweise leserseitig bedingt ist.

Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um Verständnis,

Die Redaktion VISIONmobility und das Web-Team

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