Haftung: Unfälle mit autonomen Autos sind gedeckt

Die Schäden Dritter werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters bezahlt. Für die Entschädigung der Unfallopfer spielt es demnach keine Rolle, ob der Unfall durch einen Fahrfehler, einen technischen Defekt oder durch ein automatisiertes Fahrsystem verursacht wurde.

Die autonomen Testfelder werden auf Strecken abseits der Autobahn ausgeweitet. Die Haftungsfrage ist geklärt - der Halter haftet. | Foto: Renault
Die autonomen Testfelder werden auf Strecken abseits der Autobahn ausgeweitet. Die Haftungsfrage ist geklärt - der Halter haftet. | Foto: Renault
Gregor Soller

2018 sollen die Teststrecken für das automatisierte Fahren erheblich erweitert werden. Neben dem digitalen Testfeld zwischen Nürnberg und München auf der A9, sollen die neuen Strecken auch Fahrten auf Landstraßen und im Stadtverkehr ermöglichen. Dazu kommt eine grenzüberschreitende Teststrecke für vernetztes und automatisiertes Fahren zwischen Deutschland und Frankreich. Die Haftungsfrage ist diesbezüglich geklärt: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärt, dass sich niemand sorgen muss, wer dafür aufkommt, wenn es bei den automatisierten Systemen zu einem Unfall kommt. Denn in dem Fall werden die Schäden Dritter von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters bezahlt. Für die Entschädigung der Unfallopfer ist es demnach egal, ob der Unfall durch einen Fahrfehler, einen technischen Defekt oder durch ein automatisiertes Fahrsystem verursacht wurde, betont das von der HUK-Coburg getragene Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt alle Gefahren ab, die vom Betrieb eines Autos ausgehen – nicht nur die Gefahr von Fahrfehlern. Andernfalls müssten Unfallopfer den Autoherstellern einen Produktfehler nachweisen, bevor sie eine Entschädigung bekommen könnten. Vorgeschrieben ist, dass bei allen Testfahrten weiterhin ein Mensch an Bord sein muss, der im Notfall eingreifen kann – sicherheitshalber. Sollte es dennoch zu Unfällen kommen, werden die Unfallopfer von der Kfz-Versicherung entschädigt, die auch für jedes automatisierte Fahrzeug abgeschlossen werden muss.

Die anfallenden Daten werden von den beteiligten Autoherstellern, Zulieferern und Wissenschaftlern gesammelt und genutzt. Dabei sollten diese jedoch grundsätzlich nicht den Autoherstellern gehören, sondern dem Autofahrer und Fahrzeughalter, wie der GDV betont. Deshalb setzen sich die Versicherungswirtschaft und andere Verbände auch dafür ein, dass die Fahrer vernetzter Autos die Kontrolle über ihre Daten bekommen. Fahrzeugnutzer sollten frei entscheiden können, ob, wann und wem sie welche Daten überlassen oder welche Daten sie wann und von wem empfangen wollen, lautet die Forderung des Dachverbands der privaten Versicherungsunternehmen. Um auch in diesem Mobilitätsbereich auch „einen freien und fairen Wettbewerb zu gewährleisten“, wollen auch Dienstleister wie Automobilclubs oder eben die Versicherer die Möglichkeit eines direkten Zugangs zu den Daten der autonomen und vernetzten Fahrzeuge eingeräumt bekommen. Bliebe dies lediglich den Autoherstellern vorbehalten, würde ihnen ein nicht zu rechtfertigender Wettbewerbsvorsprung bei den modernen und zukünftigen Mobilitätsdienstleistungen verschafft, kritisieren die anderen Branchenbeteiligten.

Was bedeutet das?

Für die Versicherungen ändert autonomes Fahren im Prinzip wenig: Es bleibt bei der Haftung des Halters. Deutlich heikler ist der Umgang mit den Daten – an denen auch die Versicherer Interesse haben. Denn Daten sind das „Öl“ neuer Geschäftsmodelle, welche auch die Versicherungswirtschaft aufsetzen möchte.

 

 

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