15.02.2021
Redaktion (allg.)
Bislang konnten Gaffer, die Unfallopfer fotografieren oder filmen, laut § 201a des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Die Änderungen für Autofahrer, die 2021 in Kraft treten, bringen auch in diesem Zusammenhang eine Neuerung: Ab dem 1. Januar drohen die gleichen Strafen auch dann, wenn Fotos oder Filme von Toten angefertigt werden.
Der folgende Bußgeldkatalog fasst zusammen, mit welchen Sanktionen Gaffer nach einem Unfall rechnen müssen:
Elektromobilität , IAA Pkw , SUVs und Geländewagen , Diesel , Hybrid , Antriebsarten, Kraftstoffe und Emissionen , Hypermotion , Tokyo Motor Show , Oberklasse- und Sportwagen , Carsharing , Autonomes Fahren (Straßenverkehr) , Ladeinfrastruktur , Apps und Software (sonst.) , Verkehrspolitik und Digitale Infrastruktur , Formel E , Brennstoffzellen , Fahrzeug-Vernetzung und -Kommunikation , Fahrzeuge & Fuhrpark , Wirtschaft, Steuern, Recht & Politik , Automotive-Messen & Veranstaltungen , Pkw, Carsharing , Kompakt- und Mittelklasse , Minis und Kleinwagen