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Härtere Sanktionen für Gaffer

Ab dem 01.01.2021 gelten härtere Maßnahmen für Schaulustige und Gaffer, die Einsatzkräfte behindern oder Aufnahmen von Verunglückten machen.

Rettungskräfte werden teils massiv von Schaulustigen behindert. Der neue Bußgeldkatalog soll entgegenwirken. | Bild: Camilo Jimenez / Unsplash
Rettungskräfte werden teils massiv von Schaulustigen behindert. Der neue Bußgeldkatalog soll entgegenwirken. | Bild: Camilo Jimenez / Unsplash
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Redaktion (allg.)

Bislang konnten Gaffer, die Unfallopfer fotografieren oder filmen, laut § 201a des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.

Die Änderungen für Autofahrer, die 2021 in Kraft treten, bringen auch in diesem Zusammenhang eine Neuerung: Ab dem 1. Januar drohen die gleichen Strafen auch dann, wenn Fotos oder Filme von Toten angefertigt werden.

Der folgende Bußgeldkatalog fasst zusammen, mit welchen Sanktionen Gaffer nach einem Unfall rechnen müssen:

 

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