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Gerichtsurteil: Uber darf in Deutschland nicht mehr fahren

Landgericht Frankfurt beurteilt die Geschäftstätigkeit des US-Fahrdienstleisters als "im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes". Dafür aber fehlt die Konzession. Anbieter könnte in Berufung gehen.

Ausmanövriert: Gemäß einem Urteil des OLG Frankfurt dürfte Uber seine Dienstleistungen in Deutschland nicht mehr anbieten. | Foto: Uber
Ausmanövriert: Gemäß einem Urteil des OLG Frankfurt dürfte Uber seine Dienstleistungen in Deutschland nicht mehr anbieten. | Foto: Uber
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Johannes Reichel

Der US-Fahrdienstleister Uber muss in Deutschland einen herben Rückschlag hinnehmen: Das Oberlandesgericht Frankfurt erklärte seine aktuelle Geschäftstätigkeit für illegal. Dabei vermittelt der App-basierte Fahrdienstleister Beförderungsaufträge an Mietwagenunternehmer. Diese erfolgte "als Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes", hieß es in der Urteilsbegründung, wofür eine entsprechende Konzession nötig sei. "Diese Konzession hat Uber unzweifelhaft nicht", erklärte die Vorsitzende Richterin.

Damit gab das Gericht einer Unterlassungsklage des Anbieters Taxi Deutschland statt. Der Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen forderte Uber auf, seine "illegale Tätigkeit sofort einzustellen". Aus Sicht des US-Dienstleisters hätte das Gericht aber lediglich einzelne Aspekte beanstandet. Man kooperiere in Deutschland ausschließlich mit professionellen und lizensierten Mietwagen- und Taxiunternehmen. Man wolle die Urteilsbegründung jetzt prüfen und dann die "notwendigen Schritte einleiten, um unseren Service in Deutschland weiterhin zuverlässig anbieten zu können", ließ Uber verlauten. Dem Unternehmen stünde der Berufungsweg gegen das Urteil offen.

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