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Gericht weist Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe gegen Mercedes ab

Das Landgericht Stuttgart hat die Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Autobauer Mercedes-Benz abgewiesen. Maßnahmen zur Einhaltung seien nach Ansicht des Gerichts Sache des Gesetzgebers. Die Kläger wollen nun in die nächste Instanz gehen.

Die DHU will Mercedes Benz zu mehr Klimaschutz bewegen.| Foto: Pixabay/Dieter G.
Die DHU will Mercedes Benz zu mehr Klimaschutz bewegen.| Foto: Pixabay/Dieter G.
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Thomas Kanzler

Das Landgericht vertrat die Meinung, der Gesetzgeber müsse über Maßnahmen zur Erhaltung des Umweltschutzes entscheiden. Das Gericht teilte in der Begründung mit, dass eine Individualklage vor einem Zivilgericht dies nicht vorwegnehmen könne. Die DUH hat bereits kurz nach dem Urteil mitgeteilt, mit ihrer Klage gegen den Hersteller in die nächste Instanz zu gehen und kündigte an, vor das Oberlandesgericht Stuttgart zu ziehen. Mit ihrer Klage hatten die Umweltschützer einen klimagerechten Umbau des Autobauers gefordert. Mercedes-Benz sollte per Gerichtsentscheid dazu gebracht werden, ab November 2030 keine herkömmlichen Verbrenner mehr verkaufen zu dürfen. (AZ.: 17 O 789/21).

"Wir wollen Mercedes-Benz durch unsere Klage verpflichten, ab 2030 weltweit den Verkauf von Pkws mit Benzin- und Dieselmotoren einzustellen", sagte der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart vor dem Gerichtstermin. Es sei peinlich, "dass ausgerechnet in einem grün regierten Bundesland mit Mercedes-Benz der Fahrzeughersteller mit den höchsten Klimagasemissionen pro Fahrzeug in ganz Europa seinen Sitz hat."

Entscheidung durch ein Höheres Gericht

Der Klimaschützer geht davon aus, dass die Klage wegen „der sehr grundsätzlichen Bedeutung“ auf eine höchstrichterliche Entscheidung hinauslaufen werde. Dies werde nach Geschäftsführer Resch vermutlich entweder durch den Bundesgerichtshof oder zu bestimmten Fragestellungen durch den Europäischen Gerichtshof geschehen.

Autobauer Mercedes zufrieden mit dem Urteil

Der Autobauer ließ mitteilen, dass Mercedes Benz dort, „wo es die Markbedingungenzulassen“ bis 2030 vollelektrisch werden wolle. Zudem solle der CO2-Fußabdruck pro Pkw bis 2030 um mehr als die Hälfte gegenüber 2020 verringert werden.

„Es steht für uns außer Frage, dass der Klimaschutz eine der größten Herausforderungen der Menschheitsgeschichte ist. Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb hat der Gesetzgeber im Klimaschutzgesetz aus den Zielen des Übereinkommens von Paris zunächst nationale CO2-Budgets abgeleitet und diese dann auf alle Wirtschaftssektoren, darunter den Verkehr, aufgeteilt", erläuterte ein Unternehmenssprecher des Stuttgarter Autobauers.

Der Gesetzgeber habe jedoch bewußt keine Budgets für einzelne Unternehmen oder Personen definiert. Welche Anstrengungen von welchen Akteuren zu schultern sind, um die Klimaziele für die Bundesrepublik Deutschland insgesamt zu erreichen, sei laut Unternehmenssprecher „eine politische Frage, die nicht durch punktuelle Entscheidungen von Zivilgerichten beantwortet werden kann.“

Stuttgarter Landesgericht verweist auf Gesetzgeber

Nach Auffassung der Kammer stehe den Klägern kein Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs von Verbrennermotoren zu. Die von den Klägern begehrte Rechtsfolge stehe im Widerspruch zur verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilung zwischen Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit, hieß es in der Begründung des Gerichts. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers, festzulegen, welche Fahrzeuge gefertigt werden dürfen. Die Rechtsfolge weise „dem Gesetzgeber die wesentlichen Entscheidungen für die Ausgestaltung des gesellschaftlichen Lebens und der Lebensbedingungen" zu. Dem Gericht obliege es lediglich, die geltenden Gesetze unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben anzuwenden.

Was bedeutet das?

Die erste Verhandlung fand bereits im Juni dieses Jahres statt. Das Gericht ließ die Klage zu, der zuständige Richter Bernd Rzymann äußerte sich damals allerdings schon skeptisch, was die Zuständigkeit der Kammer betreffe. Der Anwalt der DUH Remo Klinger wies erneut auf die Dringlichkeit des Themas hin und erklärte, die Klimakrise lasse hier nicht mehr viel zeitlichen Spielraum.

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