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GDV-Statistik E-Scooter: Überaus unfallträchtig

Gefährliche Gefährte: Die E-Scooter weisen eine ähnliche Schadensbilanz auf wie Mofas und Mopeds, wie die erste Auswertung der deutschen Versicherer ergab. Pro Unfall wurden 3.850 Euro fällig.

Schön bunt, aber kein Spielzeug: Der GDV untersuchte erstmals die Unfallquote und stellte hohe Schäden und Frequenz mit E-Scootern fest. | Foto: R. Lang/HUSS
Schön bunt, aber kein Spielzeug: Der GDV untersuchte erstmals die Unfallquote und stellte hohe Schäden und Frequenz mit E-Scootern fest. | Foto: R. Lang/HUSS
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Johannes Reichel

Gut zweieinhalb Jahre nach der Zulassung von E-Scootern im Straßenverkehr haben die deutschen Versicherer eine erste Schadenbilanz über das neue Verkehrsmittel vorgelegt. Demnach wurden 2020 mit rund 180.000 versicherten Fahrzeugen 1.150 Unfälle verursacht, bei denen Dritte zu Schaden kamen, bilanzierte der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen. Die Kfz-Haftpflichtversicherer zahlten für jeden dieser Unfälle im Schnitt rund 3.850 Euro. E-Scooter wiesen laut GDV damit eine ähnliche Schadenbilanz auf wie Mofas und Mopeds.

„Die hohen Entschädigungen zeigen, wie gut und richtig die Entscheidung des Gesetzgebers war, eine Versicherungspflicht für E-Scooter einzuführen. Gerade wenn sie verbotenerweise auf dem Gehweg fahren, sind die E-Scooter eine große Gefahr für Fußgänger“, kommentierte Asmussen.

Er appellierte zugleich an Ordnungsämter und Polizei, die geltenden Regeln konsequent durchzusetzen.

„E-Scooter sind keine Spielzeuge. Sie gehören nicht auf den Gehweg, dürfen nicht von Kindern unter 14 Jahren und nicht zu zweit oder gar zu dritt gefahren werden“, erinnerte der GDV-Chef. 

E-Scooter und andere sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge dürfen seit Juni 2019 auf deutschen Straßen fahren. Ebenso wie Mofas und Mopeds brauchen sie eine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes und unterliegen der Versicherungspflicht: Für jeden Scooter muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die durch eine Versicherungsplakette am Fahrzeug nachgewiesen wird.

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