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Führerschein-Umtausch nicht vergessen!

Millionen von Führerscheinen müssen getauscht werden. Um eine Überlastung der zuständigen Behörden zu vermeiden, wurden gestaffelte Fristen festgelegt, die sich sowohl nach dem Geburtsjahr als auch nach dem Jahr der Ausstellung der Fahrerlaubnis richten. Doch welche Personengruppen müssen zu welchem Stichtag einen Umtausch vornehmen?

Die Gültigkeit der Führerscheine ist in Deutschland gestaffelt - der nächste Umtausch-Stichtag ist der 19. Januar 2025.| Foto: Pixabay_Andi Breit
Die Gültigkeit der Führerscheine ist in Deutschland gestaffelt - der nächste Umtausch-Stichtag ist der 19. Januar 2025.| Foto: Pixabay_Andi Breit
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Redaktion (allg.)
von Thomas Kanzler

Derzeit existieren in der EU etwa 100 verschiedene Führerscheine. Bis zum Jahr 2033 wird ein einheitlicher Führerschein in der EU eingeführt. Die Vereinheitlichung zielt darauf ab, alle Dokumente in einer Datenbank zu registrieren, um potenzielle Missbräuche zu verhindern. Bis zum 19. Januar 2033 strebt die EU die Einführung einer einheitlichen Fahrerlaubnis für alle Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Europäischen Union im Plastikkartenformat an.

In Deutschland sind 43 Millionen Menschen vom Umtausch der Führerscheine betroffen. Die Aktion wurde bereits im Jahr 2022 initiiert. Um zu verhindern, dass alle Antragsteller gleichzeitig die Führerscheinstellen überrennen und Antragsteller lange auf ihre Dokumente warten müssen, hat der Gesetzgeber gestaffelte Fristen festgelegt. Die Fristen sind dabei abhängig vom Geburtsjahr des Antragstellers sowie dem Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis.

Umtauschfristen für Führerscheininhaber nach Geburtsjahren

Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

vor 1952 und 1952

19.01.2033

1953 - 1958

19.07.2022

1959 - 1964

19.01.2023

1965 - 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

 

Der gestaffelte Umtausch sieht folgende nächste Frist vor: 19. Januar 2025.

Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Personen, die ab 1971 geboren wurden, ihren in Papierform ausgestellten Führerschein umgetauscht haben. Die Umtauschfristen für Führerscheine, welche bis einschließlich des 31. Dezembers 1998 in Papierform ausgestellt wurden, sind in der ersten Tabelle aufgeführt. Die Fristen für Führerscheine, welche ab dem 1. Januar 1999 im Plastikkarten-Format ausgestellt wurden, sind der zweiten Tabelle zu entnehmen.

 

Umtauschfristen für Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden

Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 - 2001

19.01.2026

2002 - 2004

19.01.2027

2005 - 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 bis 18.01.2013

19.01.2033

 

Welche Unterlagen werden für den Umtausch benötigt?

Für den Umtausch wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto sowie der alte Führerschein benötigt. Die Gebühr für die Bearbeitung beträgt rund 25 Euro (gegebenenfalls kann auch eine höhere Gebühr anfallen). Im Falle eines Wohnortwechsels seit Erhalt des umzutauschenden Führerscheins ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erforderlich. Mit der Ausstellung des neuen EU-Führerscheins wird dessen Gültigkeitsdauer auf 15 Jahre festgesetzt. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist ein erneuter Umtausch des Ausweises erforderlich.

Alter Führerschein – bei Lkw und Bus Straftat

Ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro ist die Konsequenz, sollte die Frist verstreichen oder vergessen werden und der alte Pkw- oder Motorrad-Führerschein weiterhin genutzt werden. Dies teilt der ADAC mit. Die Nichtbeachtung dieser Regelung stellt für Motorrad- und Autofahrerinnen und -fahrer jedoch keine Straftat dar. Bei einer Kontrolle von Lkw- und Busfahrern mit alten Führerscheinen liegt hingegen eine Straftat vor. In diesem Fall drohen deutlich härtere Sanktionen.

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