Derzeit existieren in der EU etwa 100 verschiedene Führerscheine. Bis zum Jahr 2033 wird ein einheitlicher Führerschein in der EU eingeführt. Die Vereinheitlichung zielt darauf ab, alle Dokumente in einer Datenbank zu registrieren, um potenzielle Missbräuche zu verhindern. Bis zum 19. Januar 2033 strebt die EU die Einführung einer einheitlichen Fahrerlaubnis für alle Bürgerinnen und Bürger innerhalb der Europäischen Union im Plastikkartenformat an.
In Deutschland sind 43 Millionen Menschen vom Umtausch der Führerscheine betroffen. Die Aktion wurde bereits im Jahr 2022 initiiert. Um zu verhindern, dass alle Antragsteller gleichzeitig die Führerscheinstellen überrennen und Antragsteller lange auf ihre Dokumente warten müssen, hat der Gesetzgeber gestaffelte Fristen festgelegt. Die Fristen sind dabei abhängig vom Geburtsjahr des Antragstellers sowie dem Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis.
Umtauschfristen für Führerscheininhaber nach Geburtsjahren
Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1952 und 1952
19.01.2033
1953 - 1958
19.07.2022
1959 - 1964
19.01.2023
1965 - 1970
19.01.2024
1971 oder später
19.01.2025
Der gestaffelte Umtausch sieht folgende nächste Frist vor: 19. Januar 2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Personen, die ab 1971 geboren wurden, ihren in Papierform ausgestellten Führerschein umgetauscht haben. Die Umtauschfristen für Führerscheine, welche bis einschließlich des 31. Dezembers 1998 in Papierform ausgestellt wurden, sind in der ersten Tabelle aufgeführt. Die Fristen für Führerscheine, welche ab dem 1. Januar 1999 im Plastikkarten-Format ausgestellt wurden, sind der zweiten Tabelle zu entnehmen.
Umtauschfristen für Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden
Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 - 2001
19.01.2026
2002 - 2004
19.01.2027
2005 - 2007
19.01.2028
2008
19.01.2029
2009
19.01.2030
2010
19.01.2031
2011
19.01.2032
2012 bis 18.01.2013
19.01.2033
Welche Unterlagen werden für den Umtausch benötigt?
Für den Umtausch wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto sowie der alte Führerschein benötigt. Die Gebühr für die Bearbeitung beträgt rund 25 Euro (gegebenenfalls kann auch eine höhere Gebühr anfallen). Im Falle eines Wohnortwechsels seit Erhalt des umzutauschenden Führerscheins ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erforderlich. Mit der Ausstellung des neuen EU-Führerscheins wird dessen Gültigkeitsdauer auf 15 Jahre festgesetzt. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist ein erneuter Umtausch des Ausweises erforderlich.
Alter Führerschein – bei Lkw und Bus Straftat
Ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro ist die Konsequenz, sollte die Frist verstreichen oder vergessen werden und der alte Pkw- oder Motorrad-Führerschein weiterhin genutzt werden. Dies teilt der ADAC mit. Die Nichtbeachtung dieser Regelung stellt für Motorrad- und Autofahrerinnen und -fahrer jedoch keine Straftat dar. Bei einer Kontrolle von Lkw- und Busfahrern mit alten Führerscheinen liegt hingegen eine Straftat vor. In diesem Fall drohen deutlich härtere Sanktionen.
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