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Gericht bremst Moia in Hamburg aus

Auf die Klage eines Hamburger Taxiunternehmers darf die Volkswagen-Tochter ihr Ridesharing vorerst nur mit maximal 200 Fahrzeugen erproben. Anbieter reagiert mit Unverständnis.

Zurückgepfiffen: Moia darf auf Gerichtsbeschluss hin vorerst nur noch mit 200 Fahrzeugen den App-basierten Mobilitätsdienst in Hamburg betreiben. | Foto: Moia/VW
Zurückgepfiffen: Moia darf auf Gerichtsbeschluss hin vorerst nur noch mit 200 Fahrzeugen den App-basierten Mobilitätsdienst in Hamburg betreiben. | Foto: Moia/VW
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Johannes Reichel

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat den Betrieb des Mobilitätsdienstleisters Moia bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Betriebsgenehmigung auf 200 statt 500 Fahrzeuge im Stadtgebiet reduziert. Die Zulässigkeit sei im Eilverfahren nicht zu klären, argumentierte das Gericht. Daher sei eine Weiterführung des Angebots mit reduzierter Fahrzeugzahl zumutbar. Nach Berichten von Tageszeitungen und Magazinen wie dem „Spiegel“ hatte der Taxiunternehmer Ivica Krijan gegen den von der Behörde angeordneten sofortigen Vollzug der Genehmigung geklagt, die eine größere Anzahl von Fahrzeugen zugelassen hatte. Mit diesen hatte der Anbieter Mitte April den Betrieb gestartet.

Die VW-Tochter nahm die Entscheidung "mit Unverständnis zur Kenntnis", wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Mit 200 Fahrzeugen sei kein stadtweiter Betrieb möglich. Man wolle zeitnah eine Beschwerde beim Hamburger Oberverwaltungsgericht einlegen. Darüber hinaus forderte der ambitionierte Anbieter die Bundesregierung auf, Rechtssicherheit zu schaffen:

"Dass ein einzelner Taxiunternehmer das öffentliche Verkehrsinteresse einer gesamten Millionenmetropole aushebeln" könne, sei ein "unhaltbarer Zustand", zitiert die SZ den Anbieter.

Mit den elektrisch angetriebenen und luxuriös ausgestatteten Fahrzeugen auf Basis des e-Crafter will der VW-Konzern einen ersten großen Schritt in der verordneten Transformation zum Mobiliätsdienstleister dar. Auch in Berlin war Moia allerdings zuletzt ausgebremst worden: Die zuständige Behörde sah keinen weiteren Bedarf zusätzlich zu den schon vorhandenen Fahrdiensten Via Van, Clever Shuttle und ioki.

In Hamburg unterstützt allerdings die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation die Bemühungen des Anbieters und will nun ebenfalls beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts einlegen. Die Begrenzung auf 200 Fahrzeuge zwinge zur Reduzierung des Erprobungsgebiets auf die innere Stadt. Dadurch werde eine sinnvolle Erprobung unmöglich, erklärte die Behörde. Nach einem Bericht des Handelsblatts hatte die Volkswagen-Tochter in den ersten 10 Tagen 15.000 Buchungen für Fahrten.

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