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EU-Parlament beschließt neue Regeln zur Vermeidung weiterer Emissionstricksereien

Das Parlament hat eine verstärkte europäische Aufsicht über das Kfz-Zulassungssystem beschlossen, um sicherzustellen, dass die Vorschriften EU-weit einheitlich und wirksam angewandt werden.

Die neuen Regeln sollen Abgasmanipulationen künftig vermeiden. | Foto: EU Parlament
Die neuen Regeln sollen Abgasmanipulationen künftig vermeiden. | Foto: EU Parlament
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Gregor Soller

Die neue Verordnung über die Zulassung von Kraftfahrzeugen und die anschließenden Kontrollen klärt die Zuständigkeiten der nationalen Typgenehmigungsbehörden, Prüfstellen und Marktaufsichtsbehörden, um ihre Unabhängigkeit zu stärken und Interessenkonflikten vorzubeugen. Dabei wurden einige Regeln neu erstellt: Nach den neuen Vorschriften muss jedes EU-Land jedes Jahr eine Mindestzahl von Fahrzeugkontrollen durchführen – pro 40.000 zugelassener Autos muss je eines geprüft werden. Mindestens 20% dieser Prüfungen müssen emissionsbezogen sein. Für Länder mit einer geringen Anzahl von Pkw-Zulassungen werden mindestens fünf Tests durchgeführt.

In Zukunft wird die EU-Kommission auch in der Lage sein, im Interesse der Einhaltung der Vorschriften Prüfungen oder Kontrollen von Fahrzeugen durchzuführen, EU-weite Rückrufe anzuordnen und bei Verstößen Bußgelder bis zu 30.000 Euro pro Auto zu verhängen.

 Die neuen Vorschriften führen ein neues Prüfsystem ein, um sicherzustellen, dass Fahrzeuge während ihrer gesamten Lebensdauer innerhalb der Emissionsgrenzwerte bleiben. Die Prüfstellen (sogenannte "technische Dienste") werden regelmäßig und unabhängig überwacht. Das soll auch die Rechte der Autobesitzer stärken. Sie erhalten eine Rückerstattung, wenn sie Reparaturen an Fahrzeugen durchführen, die später einen Rückruf des Herstellers auslösen. Zudem erhalten unabhängige respektive freie Werkstätten Zugang zu allen relevanten Informationen über Fahrzeuge, die zur Wartung oder Reparatur nötig sind, um in Wettbewerb mit den Händlern treten zu können. Dies soll zur Senkung der entsprechenden Preise beitragen.

Die Verordnung, die mit 547 Stimmen bei 83 Gegenstimmen und 16 Enthaltungen angenommen wurde, muss noch vom anderen Mitgesetzgeber, dem Rat der EU, förmlich angenommen werden. Die neuen Vorschriften gelten ab 1. September 2020.

Was bedeutet das?

Die EU legt den Autoherstellern strengere Zügel an und stärkt vor allem die Prüfstellen und Kontrollmöglichkeiten und damit auch die Fahrzeugbesitzer. Trotzdem muss man abwarten, ob das Regelwerk wirklich dicht genug geknüpft ist, um künftige Tricksereien und „Dieselgates“ zu vermeiden. Vor allem Flotten dürften aber von einer höheren Rechtssicherheit profitieren.

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