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EU: Clean-Vehicle-Richtlinie beschlossen

Ab 2025 müssen 45 Prozent der ÖPNV-Busse einen alternativen Antrieb besitzen.

Die Clean-Vehicle-Richtlinie führt eine Quote zur Beschaffung emissionsarmer Busse ein. | Foto: Bünnagel
Die Clean-Vehicle-Richtlinie führt eine Quote zur Beschaffung emissionsarmer Busse ein. | Foto: Bünnagel
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Claus Bünnagel

Das Europäische Parlament hat am 18. April 2019 die sogenannte Clean-Vehicle-Richtlinie (CVD) verabschiedet und damit verbindliche Ziele für die Beschaffung von emissionsarmen Fahrzeugen durch öffentliche Behörden und Unternehmen geschaffen. Demnach müssen ab 2025 bei allen neu abgeschlossenen öffentlichen Aufträgen mindestens 45 % der Busse alternative Antriebe besitzen. Ab 2030 gilt eine Quote von 65 %. Jetzt liegt es an den Mitgliedsstaaten, die Vorgaben aus Brüssel in nationales Recht umzusetzen. Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben diese 24 Monate Zeit für die Umsetzung. Da es sich um eine Richtlinie handelt, haben sie Spielraum bei der Ausgestaltung. Die Richtlinie enthält umfangreiche Regelungen für die Beschaffung von Fahrzeugen und ist u.a. gültig für alle Verkehre mit öffentlichen Dienstleistungsaufträgen (VO 1370/2007) und für Unternehmen, die an die Vergabeverordnung gebunden sind. Unklar ist bislang, ob die Quoten durch die Sektorenrichtlinie auch für eigenwirtschaftliche Verkehre gelten. Reisebusse sind von der Richtlinie ausgenommen.

Retrofitting eingeschlossen

 „Saubere Fahrzeuge“ sind laut Richtlinie definiert als emissionsarme Fahrzeuge mit alternativem Antrieb, also u.a. Elektro-, Wasserstoff- und Erdgasbusse. Auch mit Biomethan und Flüssiggas betriebene Fahrzeuge zählen dazu. Das Retrofitting von Bussen trägt auch zur Quote bei. Flüssige Biokraftstoffe sowie synthetische und paraffinische Kraftstoffe gelten nur ohne Beimischung fossiler Kraftstoffe als „sauber“. Als für die Quoten relevanter Zeitpunkt der öffentlichen Beschaffung gilt das Datum, an dem die Auftragsvergabe abgeschlossen wird. Die Quoten betreffen den minimalen Anteil sauberer Fahrzeuge an der Gesamtzahl von Fahrzeugen in den betroffenen Verträgen pro Referenzzeitraum deutschlandweit. Der erste Referenzzeitraum gilt bis Ende 2025 und wird damit ein Jahr länger andauern als bisher vorgesehen.

Kritik an der Regelung

Abzusehen ist, dass die Vorgabe von Beschaffungsquoten zu höheren Kosten für den ÖPNV führen könnte, sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum. Kritisiert wird, dass es privaten, kleinen Verkehrsunternehmen nicht möglich sein dürfte, diese Beschaffungsquoten ohne eine zusätzliche Förderung zu erfüllen. Bereits heute zeigt sich bei den E-Bussen und den damit verbundenen Förderprogrammen, dass die kleinen Verkehrsunternehmen die Voraussetzungen – Beschaffung von mindestens fünf bzw. sechs emissionsarmen Bussen – nicht schaffen können. Das Gleiche gilt für die Infrastrukturkosten.

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