Werbung
Werbung

Elektromobilität: Förderung nur noch bei "positivem Klimaschutzeffekt"

Ab 1. Januar 2023 werden nur noch E-Fahrzeuge gefördert, die einen positiven Klimaschutzeffekt nachweisen können, teilt die Bundesregierung mit. Außerdem soll ein Klimaschutz-Sofortprogramm aufgelegt werden.

Wer nicht nachweisen kann, dass sein E-Auto einen positiven Effekt für den Klimaschutz hat, bekommt keine Förderung mehr. (Symbolbild: Pixabay)
Wer nicht nachweisen kann, dass sein E-Auto einen positiven Effekt für den Klimaschutz hat, bekommt keine Förderung mehr. (Symbolbild: Pixabay)
Werbung
Werbung
Nadine Bradl

Die Förderung für elektrische Fahrzeuge und Plug-In-Hybride soll nach Angaben der Bundesregierung degressiv ausgestaltet und so reformiert werden, „dass sie ab 1. Januar 2023 nur für Pkw ausgezahlt wird, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben“. So heißt es in der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erarbeite ein neues Förderdesign, welches anschließend abgestimmt werde.

Sofortprogramm vorgesehen

Auf die Frage, ob die Bundesregierung beim Pkw-Verkehr einseitig auf die Elektromobilität setzt, um die Klimaziele zu erreichen, oder technologieoffene Ansätze verfolgt werden, heißt es in der Antwort: „Die Programme und Maßnahmen der Bundesregierung orientieren sich an den Klima- und Umweltpotenzialen der verfügbaren Technologien im jeweiligen Verkehrsträgereinsatz.“ Um die Klimaziele bis 2030 zu erreichen, werde die Bundesregierung die Maßnahmen im Verkehrssektor verstärken und dazu ein Klimaschutz-Sofortprogramm vorlegen.

Werbung
Werbung