Elektromobilität: Förderung nur noch bei "positivem Klimaschutzeffekt"
Die Förderung für elektrische Fahrzeuge und Plug-In-Hybride soll nach Angaben der Bundesregierung degressiv ausgestaltet und so reformiert werden, „dass sie ab 1. Januar 2023 nur für Pkw ausgezahlt wird, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben“. So heißt es in der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erarbeite ein neues Förderdesign, welches anschließend abgestimmt werde.
Sofortprogramm vorgesehen
Auf die Frage, ob die Bundesregierung beim Pkw-Verkehr einseitig auf die Elektromobilität setzt, um die Klimaziele zu erreichen, oder technologieoffene Ansätze verfolgt werden, heißt es in der Antwort: „Die Programme und Maßnahmen der Bundesregierung orientieren sich an den Klima- und Umweltpotenzialen der verfügbaren Technologien im jeweiligen Verkehrsträgereinsatz.“ Um die Klimaziele bis 2030 zu erreichen, werde die Bundesregierung die Maßnahmen im Verkehrssektor verstärken und dazu ein Klimaschutz-Sofortprogramm vorlegen.
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