Elektro-Dienstwagen sollen geringer besteuert werden
Aus der Ein-Prozent-Regel könnte bei elektrifizierten Dienstwägen bald eine 0,5-Prozent-regel werden. Nach Informationen des Spiegel plant das Bundeskabinett, Nutzer von elektrifizierten Dienstwagen steuerlich zu entlasten. Noch sei strittig, ob die Vergünstigung befristet wird oder dauerhaft gilt - und ob die Länder zustimmen. Die Nutzer von Dienstwagen müssten dann für den privaten Gebrauch der Dienstwagen nur noch halb so viel Steuern und Sozialabgaben zahlen wie bisher. Bisher werden alle Dienstwagen monatlich mit einem Prozent des Listenpreises versteuert. Da Elektro- und Plug-In-Hybridfahrzeuge oft hochpreisiger sind, schlägt das oft bei den Kosten durch: Damit mehr Autos mit umweltfreundlichem Antrieb in den Firmenflotten und Behörden zum Einsatz kommen, soll demnächst nur noch der halbe Listenpreis gelten. Das Bundeskabinett will die Neuregelung am nach Angeben des Spiegel am 1.8.2018 beschließen. Sie kostet den Fiskus für die Jahre 2019 bis 2021 rund 1,8 Milliarden Euro. Offen ist noch, ob die Maßnahme für diesen Zeitraum befristet wird. Der Verkehrsclub Deutschland fordert, die Halbierung des geldwerten Vorteils auch auf Dienstfahrräder auszudehnen, was bisher nicht geplant ist.
Was bedeutet das?
Meist (noch teure) elektrifizierte Fahrzeuge steuerlich zu fördern ist ein korrekter Ansatz. Noch korrekter wäre die Ausdehnung steuerlicher Vorteile auch auf andere Fahrzeuggattungen.
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