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E-Scooter: In der Münchner Altstadt nur noch an festen Plätzen

Um dem "Roller-Mikado" Herr zu werden, erlässt die bayerische Landeshauptstadt innerhalb der Altstadt eine Parkordnung für die Elektroleichtfahrzeuge. Diese dürfen dann nur noch an 40 Flächen im Zentrum abgestellt werden, sonst läuft die Zeit weiter. Anbieter wollen das incentivieren.

Roller-Mikado in der Münchner City: Häufig stehen die E-Scooter auf Gehwegen oder liegen sogar am Boden. | Foto: J. Reichel
Roller-Mikado in der Münchner City: Häufig stehen die E-Scooter auf Gehwegen oder liegen sogar am Boden. | Foto: J. Reichel
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Johannes Reichel

Die bayerische Landeshauptsstadt München geht gegen das überbordende Roller-Angebot in der Innenstadt vor und hat jetzt die Errichtung spezieller Parkzonen für die Elektroleichtfahrzeuge innerhalb des Altstadtrings angeordnet. Die E-Tretroller der aktuell fünf Anbieter dürfen dann nur noch an 40 fixen Stellflächen geparkt werden. Andernfalls läuft die Zeit für Nutzer*innen weiter. Zudem sollen diese verpflichtet werden, vom geparkten Roller ein Foto an den Betreiber zu schicken. Diese wollen das ordnungsgemäße Abstellen dafür finanziell incentivieren, wie es heißt. Die Regelung wurde gemeinsam vom Mobilitätsreferat mit den E-Scooter-Sharing-Betreibern erarbeitet. Derzeit sind bei den fünf Betreibern etwa 10.000 E-Scooter im Einsatz.

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