E-Mobilitäts-Förderung: München geht in die Verlängerung
09.12.2020
Johannes Reichel
Die grün-rot regierte Landeshauptstadt München hat per Stadtratsbeschluss die umfangreiche Förderung für Elektromobilität bis Ende 2021 verlängert. Zudem ist für nächstes Jahr eine Fortschreibung bis 2025 auf der Agenda. In dem Programm fördert Deutschlands größte Kommune die Elektromobilität umfassend. Das sogenannte "Integrierte Handlungsprogramm" schließt etwa auch die Förderung "München emobil" ein, bei der E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur gefördert werden.
Auch E-Roller oder E-Cargobikes förderbar
Allerdings ist der Geldfluss nun an die Nutzung von Ökostrom gekoppelt, was mittels Stromliefervertrag nachzuweisen ist. Dafür streicht man den sogenannten Ökobonus, der bisher für Grünstromnutzung gewährt wurde. Dieser Betrag kommt auf die Maximalfördersumme oben drauf. Damit können Münchener Stadtbewohner ein Leichtfahrzeug der Klasse L2e bis L4e mit bis zu 1.200 Euro, ein drei- und vierrädtriges LEV der Klasse L5e bis L7e mit bis zu 3.500 Euro bezuschussen lassen. Reine Elektroautos der Klassen M1 und N1 erhalten 2.000 Euro kommunale Beihilfe. Die Förderung von E-Cargobikes bleibt wie bisher bestehen. Ladepunkte werden mit 40 Prozent der Nettokosten bezuschusst, maximal aber 3.000 Euro für AC- sowie 10.000 für DC-Ladesysteme. Auch die Beratung wird mit bis zu 6.000 Euro unterstützt.
Stark steigende Nachfrage
Bis dato seien mehr als 12.000 elektrisch angetriebene oder unterstützte Fahrzeuge sowie über 1.300 Ladepunkte gefördert worden. Man verzeichnete zudem eine deutlich angestiegene Nachfrage: Das erste Jahr startete mit 600 Anträgen noch verhalten, 2019 gingen aber bereits über 4.000 Anträge beim federführenden Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) ein, bis zum 1. November 2020 waren es ebenfalls 3.300. Die Fördersumme belief sich auf 11,8 Millionen Euro, bis Jahresende rechnet man auf 13 Millionen Euro hoch. Die im Topf verbleibende Summe von drei Millionen Euro soll jetzt in die forcierte Elektrifzierung des ÖPNV umgeschichtet werden.
Die Kommune hat neben dem Ökostrom-Faktor weitere Voraussetzungen verknüpft, um Missbrauch vorzubeugen. So darf das Fahrzeug in einer Spanne von drei Jahren nicht weiterverkauft oder der Leasingvertrag gekündigt werden, sonst droht anteilige Rückzahlung des Zuschusses. Bei Diebstahl muss neuerdings der Zuschuss dann nicht zurückgezahlt werden, wenn keine Versicherung für den Schaden aufkommt, was auch für die Entwendung von Ladeinfrastruktur gilt.
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