Steuervorteile sollen die Elektromobilität voranbringen. Die geplanten Erleichterungen für elektrifizierte Dienstwagen haben eine weitere Hürde genommen. Der Bundestag beschloss am 8.11., dass im Rahmen einer Änderung des Einkommensteuergesetzes die Bemessungsgrundlage bei Elektroautos und extern aufladbaren Hybridfahrzeugen bei privater Nutzung halbiert wird. Statt ein Prozent des Bruttolistenpreises sollen bei der Dienstwagenbesteuerung durch den Nutzer künftig für derartige Autos, die nach dem 31.1.2018 und vor dem 1.1.2022 angeschafft werden, nur noch 0,5 Prozent angesetzt.
Gleichzeitig werden mit der geplanten Gesetzesänderung die Bereitstellung eines Firmen-Fahrrades und eines Jobtickets steuerfrei gestellt. Wenn ein Unternehmen seinen Beschäftigten kostenlose oder verbilligte Fahrkarten für Busse und Bahnen gewährt, musste die Kostenersparnis bislang grundsätzlich versteuert werden. Diese Regelung wurde jetzt abgeschafft. So sollen Arbeitnehmer verstärkt zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bewegt werden. Der Bundesrat muss dem milliardenschweren Paket noch zustimmen.
Was bedeutet das?
Die steuerliche Neuregelung ist ein sinnvoller Stellhebel, die Elektrifizierung der Fuhrparks zu beschleunigen – jetzt fehlen nur noch die in großen Stückzahlen lieferbaren Fahrzeuge.
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