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DVR fordert generelles Tempolimit auf Bundesautobahnen

Ein allgemeines Limit würde die Verkehrsopferzahlen senken und der Verband weist zudem auf die Reduzierung der Unfallschwere mit niedrigerem Tempo hin.

Immer im Fluss bleiben: In vielen Städten wie hier vor München, gelten ohnehin Tempolimits. | Foto: Jplenio/Pixabay
Immer im Fluss bleiben: In vielen Städten wie hier vor München, gelten ohnehin Tempolimits. | Foto: Jplenio/Pixabay
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Gregor Soller

Der Vorstand des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) fordert generelle Tempolimits für alle Kraftfahrzeuge auf Bundesautobahnen. Die Verkehrssicherheitsorganisation geht davon aus, dass die Zahl der Verkehrsopfer durch diese Maßnahme sinken wird. Prof. Dr. Walter Eichendorf, Präsident des DVR, erklärt dazu:

„Die Strategie des DVR ist die Vision Zero. Demnach ist es unsere Aufgabe, uns für all die Maßnahmen einzusetzen, die Verkehrsunfälle mit Getöteten und Verletzten verhindern. Dazu zählt auch das generelle Tempolimit auf Bundesautobahnen.“

Die Forderung ist auch Bestandteil eines umfassenden Gesamtpapiers für mehr Sicherheit auf Bundesautobahnen, denn Geschwindigkeit ist entscheidender Faktor für die Unfallschwere.
Sie wirkt sich entscheidend auf die Strecke aus, die ein Fahrzeug in der Reaktionszeit im Hinblick auf ein kritisches Ereignis, beispielsweise eine Kollision zurücklegt. Zudem führt eine geringere Geschwindigkeit bei gleicher Reaktionszeit zu einem kürzeren Anhalteweg und zu Unfällen mit weniger dramatischen Folgen.

Der Inhalt des Beschlusses im Überblick:

1. Generelle Tempolimits auf deutschen Bundesautobahnen. Für Pkw ohne Anhänger, Motorräder, Trikes und Quads sowie andere Fahrzeuge bis zu 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht bietet sich ein Tempolimit von 130 km/h an.

2. Verstärkter Einsatz intelligenter Verkehrsbeeinflussung auf Bundesautobahnen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Situativ, z.B. bei entsprechender Witterung, Baustellen, Unfällen oder Staugefahr soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit angepasst werden können.

3. Möglichkeit die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Ausnahmefällen mit besonderer Begründung anheben zu können.

Was bedeutet das?

Riesenvorteile bringt ein Tempolimit bei Differenzgeschwindigkeiten. Was tun, wenn man mit 130 km/h einen Lkw überholen will und von hinten ein Fahrzeug mit 200 km/h plus heranprescht? Insofern ist die Forderung des DVR zu begrüßen, zumal auf vielen Autobahnabschnitten ohnehin nicht schneller gefahren werden darf oder kann. Dem Verbrauch hilft es außerdem.

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