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Digitalwirtschaft fordert Abschaffung der Rückkehrpflicht

Verband fordert zur Abschaffung klimaschädlicher Leerfahrten auf und weist auf Möglichkeiten der Quotierung von Pooling und Priorisierung von Taxis als Teil des ÖPNV bei Finanzierung hin.

Viel Leerlauf: On-Demand-Shuttledienste wie die VW-Tochter Moia leiden unter der Rückkehrpflicht ins Depot, weil dadurch viele Leerfahrten entstehen. | Foto: Moia
Viel Leerlauf: On-Demand-Shuttledienste wie die VW-Tochter Moia leiden unter der Rückkehrpflicht ins Depot, weil dadurch viele Leerfahrten entstehen. | Foto: Moia
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Johannes Reichel

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) hat die Findungskommission zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes vor ihrer letzten Tagung aufgefordert, sich für die Abschaffung der Rückkehrpflicht einzusetzen. Diese ist in den im Juni bekannt gewordenen Eckpunkten noch immer vorhanden. Der Verband bezeichnet das als "eine verpasste Chance für innovative, klimafreundliche Mobilitätsangebote". Besonders verwunderlich sei es, dass noch immer an den Leerfahrten für taxiähnliche Angebote festgehalten werden soll.

„Die Rückkehrpflicht zur Zentrale ist sowohl ökonomisch als auch ökologisch unsinnig“, kritisierte Maik Böres (BMW Group), Vorsitzender der Fokusgruppe Connected Mobility im BVDW.

Das Argument, dass durch die Privilegierung der Taxiunternehmen Mobilität in ländlichen Regionen gesichert werden solle, hält Böres für nicht stichhaltig:

„Wo kein Markt ist, ist kein Markt. Auch ein Taxiunternehmen wird seinen Betrieb nicht 24 Stunden öffnen, wenn es nicht genügend Fahrgäste hat", so sein Urteil.

Das Handeln der Bundesregierung sei auch mit Blick auf die selbstgesteckten Klimaschutzziele "nicht konsistent“, monierte auch Gerd Leutner (CMS Hasche Sigle), stellvertretender Vorsitzender der Fokusgruppe Conntected Mobility im BVDW. Erst am Mittwoch dieser Woche habe die Bundesregierung ein Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess III) aus dem Bundesumweltministerium beschlossen, das nun auch den Bereich Mobilität betrifft. Darin sei explizit die Förderung von nachhaltigen Verkehrsmitteln und Sharing-Angeboten erwähnt, "um die Bedeutung des autogebundenen Individualverkehrs zu verringern“ Dennoch wolle das Bundesverkehrsministerium an der Rückkehrpflicht für Fahrzeuge von Unternehmen festhalten, die über Apps buchbar sind und keine direkten Folgeaufträge haben oder auf der Rückfahrt erhalten. Das verursache unnötige Leerfahrten.

„Wir benötigen eine nach vorn gerichtete, konstruktive Lösungsfindung, bei der man sich innerhalb der Regierung zügig auf eine gemeinsame Linie verständigt. Wer Klimaschutz im Mobilitätssektor will, kann nicht an der Rückkehrpflicht festhalten“, findet auch Deepa Gautam-Nigge (SAP), ebenfalls stellverstretende Vorsitzende der Fokusgruppe Connected Mobility. 

In Diskussion: Quotierung von Pooling, Bevorzugung von Taxis

Die Findungskommission tagt am heutigen Freitag, 19.6. Im Februar 2020 hat die Fokusgruppe Connected Mobility im BVDW den Leitfaden „Mobilität der Zukunft – Wie digitale Innovationen unsere Mobilität revolutionieren“ veröffentlicht. Darin habe man bereits Handlungsempfehlungen für die Reform des Personenbeförderungsgesetzes ausgesprochen. Dazu zählen etwa:

  • Mietwagen dürfen derzeit nur in Gänze gemietet werden. Dies macht das Pooling, also das Bündeln von mehreren Passagieren pro Wagen, unmöglich. Diese Regelung sollte entfallen und durch die Möglichkeit der Einzelplatzvermietung ersetzt werden. Denn die Erhöhung des Besetzungsgrads pro Fahrzeug ist ökologisch sinnvoll. Dadurch wird Mobilität umweltfreundlicher. Außerdem wird so Tür-zu-Tür-Mobilität abseits des privaten Pkws zu einem bezahlbaren Preis möglich.
  • Der traditionelle Linienverkehr mit festen Haltestellen bleibt in urbanen Ballungsräumen unverzichtbar. Ein flexibles System ohne feste Fahrpläne, das per App organisiert wird, kann jedoch den traditionellen ÖPNV kundenorientiert, kostengünstig und ressourcenschonend ergänzen und unterstützen.
  • Geringfügige freiberufliche Tätigkeiten als Fahrer sollten zulässig sein, um Gelegenheitsangebote gerade im ländlichen Raum zu ermöglichen.
  • Die lokalen Auswirkungen digitaler Mobilitätsplattformen auf Verkehrsströme, soziale Standards und Ökologie sind nur begrenzt vorhersehbar. Unerwünschte Nebeneffekte gilt es zu vermeiden.Der BVDW regt daher an, dass Städte und Kommunen die Entwicklung vor Ort beobachten und gemeinsam mit den Unternehmen in Dialog darüber treten.
  • Um das Mobilitätsangebot zu erhöhen, ist Transparenz über die Angebote herzustellen. Verpflichtende Standards zum Datenaustausch müssen national und in den Standardisie-rungsorganisationen wie DIN/ISO vorangetrieben werden, um eine Vernetzung von Mobilitätsangeboten und den diskriminierungsfreien Datenzugang sicherstellen und ermöglichen zu können.
  • Ausgewiesene Ladesäulen für Carsharing-Fahrzeuge sind unserer Meinung nach nicht erforderlich. Wichtiger ist es, die Ladeinfrastruktur insgesamt auszubauen und dafür reservierte Parkplätze auszuweisen. Für andere Shared E-Mobility (Scooter, Pedelecs und E-Tretroller) müssen Konzepte entwickelt werden, wie diese – mitsamt Ladeinfrastruktur – in das Verkehrssystem und den öffentlichen Straßenraum integriert werden können.
  • Ein kleiner Teil der Parkplätze sollte in Abstellflächen für Carsharing und Mikromobilität um-gewidmet werden, um Platz zu schaffen für neue Fahrzeuge. Da auf einem Auto-Parkplatz viele Fahrräder und Tretroller passen, ist der dafür erforderliche Flächenbedarf insgesamt vernachlässigbar.
  • Ein flächendeckendes und somit lückenloses LTE-Netz muss das Kurzfristziel sein. Parallel muss der Aufbau des 5G-Netzes entlang der Verkehrswege (wie von der Bundesnetzagen-tur festgelegt) vorangetrieben werden

In der Diskussion seien aber zum Beispiel auch die Quotierung von Pooling-Diensten und die Bevorzugung von Taxis bei der Finanzierung als Teil des ÖPNV im öffentlichen Raum.

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