Der ACE Auto Club Europa begrüßt diese schon lange geforderte erste Genehmigung eines nachweislich effektiven Nachrüstsystems und fordert die „schnellstmögliche Zulassung weiterer Nachrüstsets“. Diese lägen dem KBA teilweise bereits zur Prüfung vor. Neben den lokalen Maßnahmen zur Luftverbesserung, so der Auto Club, sei die Hardware-Nachrüstung der entscheidende Hebel. Der ACE-Vorsitzende Stefan Heimlich fordert, dass im Sinne der Luftreinhaltung „alle betroffenen Fahrzeuge nachgerüstet werden“ müssen. Aus Sicht des Lobbyverbandes ACE sind dabei auch die Autoherstellerin der Pflicht.
Sie „müssen die Kosten für die Nachrüstung vollständig übernehmen und damit betroffene Verbraucher für den Wertverlust ihres Pkw entschädigen“.
Auch das Verkehrsministerium Baden-Württemberg begrüßt, dass die ersten Genehmigungen für Stickstoffdioxid (NOx)-Minderungssysteme vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) erteilt wurden. Nachgerüstete Fahrzeuge würden vom Verkehrsverbot in Stuttgart auf Dauer ausgenommen. Das Ministerium verbucht diesen Erfolg zu einem großen Teil für sich. Zwei geförderten Projekten des ADAC Württemberg gezeigt hätten gezeigt, „dass die Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw prinzipiell möglich und zur Stickstoffoxid (NOx)-Minderung sehr wirksam ist“. Nun attestiere das Kraftfahrtbundesamt (KBA) den ersten Systemen, dass die Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw trotz strenger Auflagen für die ersten Baureihen von Fahrzeugen von Volvo und Mercedes auch erlaubt sei.
Jürgen Karpinski, der Präsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, fordert von den Automobilherstellern, dass sie die Hardware-Nachrüstung von Euro 5-Dieselfahrzeugen jetzt flächendeckend fördern. Es mache wenig Sinn, „die Förderung der Umrüstmaßnahmen auf die 15 Städte und deren Grenzregionen zu beschränken, die von Grenzwertüberschreitungen bei Stickoxiden betroffen sind“. Das führe zu einem regionalen Ungleichgewicht bei Handel.
„Was machen Dieselfahrer, die aus nicht betroffenen Regionen in die besagten 15 Städte fahren müssen und noch nicht über ein Fahrzeug mit Zufahrtsberechtigung verfügen? Und was machen die Händler außerhalb dieser Zonen mit ihren Bestandsfahrzeugen?“
Daher sollten die Hersteller ausnahmslos jeden Halter eines Euro 5-Dieselfahrzeugs, der eine Hardware-Nachrüstung durchführen lassen wolle, in den Genuss der Fördermaßnahme kommen lassen.
Bundesweit geht es um rund sechs Millionen Fahrzeuge mit der Euro-5-Norm. Bisher haben jedoch nur wenige Autohersteller zugesagt, Diesel-Fahrzeugbesitzer zu unterstützen – und das auch nur mit bis zu 3.000 Euro in den sogenannten Intensivstädten – also Städten mit besonders hoher Luftbelastung.
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