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Deutsche Umwelthilfe: THG-Quote direkt für Elektrowende einsetzen

Grundsätzlich begrüßt die Umwelt-NGO, Ölkonzerne an den Kosten der Transformation zu beteiligen. Zugleich fordert man aber den Abbau fossiler Subventionen, die Streichung der Anrechnung von Agrosprit sowie eine direkte Verwendung der THG-Erträge für Elektrifizierung und Ladeinfrastruktur.

Mineralölkonzerne wie Shell sind per THG-Quotenregelung schon seit 2015 verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren, meist durch Beimischung von Agrosprit. Anbieter wie Shell investieren mittlerweile aber auch in den Ausbau der Ladeinfrastruktur, verstärkt, seit die neue Elektro-THG-Quotenregelung Anfang 2022 greift. | Foto: Shell
Mineralölkonzerne wie Shell sind per THG-Quotenregelung schon seit 2015 verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren, meist durch Beimischung von Agrosprit. Anbieter wie Shell investieren mittlerweile aber auch in den Ausbau der Ladeinfrastruktur, verstärkt, seit die neue Elektro-THG-Quotenregelung Anfang 2022 greift. | Foto: Shell
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Johannes Reichel

Die NGO Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die auf den E-Mobilitätssektor erweiterte Treibhausgasquotenregelung (THG-Quote) begrüßt, zugleich aber den Abbau von fossilen Subentionen und die direkte Verwendung der Einnahmen für die Elektrifizierung der Mobilität gefordert. Seit Beginn des Jahres können Mineralölkonzerne zur Erfüllung der THG-Quote Zertifikate von E-Mobilist*innen oder Ladeinfrastrukturbetreibern erwerben oder wahlweise selbst Ladestationen aufstellen. Auch Stadtwerke im ÖPNV oder Betreiber von E-Lkw-Flotten können über den THG-Quotenhandel Erlöse erzielen. Die NGO befürwortet die Regelung grundsätzlich, im Vergleich zu Agrokraftstoffen sei die direkte Stromnutzung in E-Fahrzeugen eine "deutlich klimafreundlichere, energie- und flächeneffizientere Antriebsoption", erklärt die Organisation.

Fossile Subventionen und Agrosprit-Anrechnung streichen

Es sei aber auch klar, dass ein solcher Zertifikatehandel den schnellen und kompletten Ausstieg aus fossilen Kraftstoffen nicht gewährleisten könne. Es brauche ein ganzes Bündel an Maßnahmen, zuvordert den Abbau von klimaschädlichen Subventionen sowie eine echte Mobilitäts- und Verkehrswende mit der Stärkung des Umweltverbunds aus Fuß, Rad und ÖPNV.

Schon seit 2015 müssen Mineralölkonzerne eine THG-Quote erfüllen, was laut DUH fast ausschließlich über die Beimischung von biogenen Kraftstoffen in den Normalsprit geschieht, etwa Diesel aus Raps oder Palmöl sowie Ethanol aus Getreide (E10). Die Herstellung der Agrokraftstoffe schade allerdings Klima und Umwelt massiv. Sie war auch aufgrund der Getreidekrise in Folge der russischen Invasion in der Ukraine in die Kritik geraten. Die DUH forderte, die THG-Quotenerfüllung über Agrokraftstoffe zu streichen. In Deutschland würden weiter landwirtschaftliche Flächen für den Anbau von Lebensmitteln für Kraftstoffe und nicht für die Ernährung der Bevölkerung genutzt. Etwa 60 Prozent der Rapsanbaufläche in Deutschland sei für den Anbau von Rapsöl für Agrokraftstoff belegt, zwölf Prozent des in Deutschland verwendeten Getreides werden energetisch genutzt, bilanziert die NGO.

Direkte Investition der Erträge in E-Mobilität

Die DUH wies zudem darauf hin, dass die Erträge der E-THG-Quote im Falle von Elektro-Nutzfahrzeugflotten mit Transportern, Bussen oder Lkw in den Ausbau der Elektromobilität fließen müsse und nicht in die Sanierung kommunaler Haushalte oder Fuhrunternehmen. Zudem mahnte die NGO die Ergänzung von Mechanismen an, die den Ausbau der E-Mobilität auf der Straße direkt und nicht nur indirekt fördern würden. Bisher bleibe es den Mineralölkonzernen überlassen, ob sie Zertifikate erwerben oder Ladeinfrastruktur aufbauen.

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