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DB geht gegen Schienenkartell-Urteil in Berufung

Laut eines Sprechers der Deutschen Bahn verkehre das zuständige Landgericht Frankfurt am Main die Täter- und Opfer-Rolle. Die Bahn besteht weiterhin auf Schadensersatz in Höhe von mehreren 100 Millionen Euro gegen einen tschechischen Stahlhersteller.

Die Schienenbeschaffung war für die Unternehmen der DB - und damit für den Steuerzahler - unnötig teuer.| Foto: Pixabay-Fotoworkshop4You
Die Schienenbeschaffung war für die Unternehmen der DB - und damit für den Steuerzahler - unnötig teuer.| Foto: Pixabay-Fotoworkshop4You
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Thomas Kanzler

Gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main vom3. August 2022 werden DB-Unternehmen aufgrund von in ihren Augen gravierenden Fehlern im Sachverhalt und in der rechtlichen Bewertung Berufung einlegen.

Das Landgericht Frankfurt/M. hat die Schadensersatzklage der DB Netz AG und anderer DB-Unternehmen gegen Moravia Steel, einem tschechischen Stahlhersteller, und anderer Unternehmen wegen Verjährung abgewiesen. Das Gericht geht davon aus, dass Mitarbeitende der DB das Schienenkartell bereits im Jahr 2007, d.h. fünf Jahre vor dem Bundeskartellamt hätten entdecken können und es nur wegen grober Fahrlässigkeit nicht erkannt haben. Diesen Vorwurf weist die DB entschieden zurück. Selbst die kartellbeteiligten Unternehmen haben die Verstöße ihrer Mitarbeitenden erst 2011 erkannt - und auch das nur, weil ein Kronzeuge aus dem Kreis der Kartellbeteiligten das Bundeskartellamt und die Strafverfolgungsbehörden auf das Kartell aufmerksam machte.

DB hat die Klage bereits 2012 eingereicht

Mehrere Schienenlieferanten hatten zwischen 2001 und 2010/11 rechtswidrig Lieferquoten und Preise für Lieferungen von Schienen an die DB abgesprochen. Das Bundeskartellamt verhängte 2012 und 2013 gegen Moravia Steel und andere Kartellanten Bußgelder von insgesamt 134,5 Mio. EUR. Die DB hat im Dezember 2012 eine Schadensersatzklage über mehrere hundert Millionen Euro vor dem Landgericht Frankfurt/M. erhoben. 

Mit Erfolg konnte die DB mit den Stahlherstellern ThyssenKrupp, Voestalpine und Stahlberg Roensch frühzeitig Vergleiche über hohe Schadensersatzzahlungen abschließen. Der größte Anteil davon ist in den Bundeshaushalt geflossen.

Scheinkartell verursachte Kosten in dreistelliger Millionenhöhe

Wie ein Sprecher der Deutschen Bundesbahn erklärte, hätten die beschuldigten Unternehmen das Kartell mit großem Aufwand organisiert, durchgeführt, mit Methoden der organisierten Kriminalität geheim gehalten und sich dabei bereichert. Das habe alle anderen Kartellanten erkannt. Einzig Moravia Steel entziehe sich hier weiter seiner Verantwortung. Von den ursprünglich geltend gemachten Schadensersatzansprüchen der DB in Höhe von 376 Mio. Euro zzgl. Zinsen seien noch Ansprüche gegen die Lieferantin Moravia in Höhe von 133 Mio. Euro zzgl. Zinsen offen.

„Das Urteil vom 3. August 2022 steht im eklatanten Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshof. Beispielsweise wird die BGH-Rechtsprechung, nach der Schäden aus einzelnen Beschaffungsvorgängen verjährungsrechtlich als eigenständige Ansprüche zu beurteilen sind, nicht angewendet; danach wären zumindest Ansprüche ab dem Jahr 2008 nicht verjährt“, erklärte einer der Anwälte der Bahn nach Urteilsverkündung.

Was bedeutet das?

Sollte das Urteil Bestand haben, würden Steuerzahlende belastet und kartellbeteiligte Unternehmen begünstigt werden. Die deutsche Bahn muss sich allerdings schon die Frage gefallen lassen, warum es so lange gedauert hat, das Kartell aufzudecken. Genauso ist es fragwürdig, warum das Landgericht Frankfurt/Main zehn Jahre bis zum Urteil  in der Kausa Moravia braucht.

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