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Corona-Krise: Zulassungsstellen geschlossen

Wer jetzt einen Fahrzeug abmelden oder neu zulassen möchte, sei es als Händler oder Privatperson, dürfte bei der Zulassungsstelle vor verschlossenen Türen stehen.

Die Restauration hat derzeit Zeit: Die Zulassungsstellen haben aktuell geschlossen und ermöglichen nur in Notfällen Ausnahmen. | Foto: Bessi/Pixabay
Die Restauration hat derzeit Zeit: Die Zulassungsstellen haben aktuell geschlossen und ermöglichen nur in Notfällen Ausnahmen. | Foto: Bessi/Pixabay
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Zum 1. April beginnt ein neuer Monat, in dem wieder Dienstwagen abgemeldet oder eingeflottet werden oder Saisonkennzeichen-Besitzer auf ihr Sommerfahrzeug wechseln wollen. Oder es soll ein zum Frühlingsbeginn neu erworbenes neues Fahrzeug endlich zugelassen oder bewegt werden. Doch Fahrzeugzulassungen sind aktuell nicht möglich. Durch die verabschiedeten Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote haben auch die Kraftfahrzeug-Zulassungsämter nicht mehr geöffnet.

Es gibt einige Ausnahmen

Für dringende Fälle gibt es jedoch Ausnahmen: Kann jemand ohne die Ummeldung oder Neuzulassung eines Fahrzeugs seine Arbeitsstelle nicht mehr erreichen oder hilfebedürftige Familienmitglieder nicht mehr versorgen, sind die Ämter teils kulant und erlauben die Zulassung, Abmeldung und Ummeldung unter besonderen Bedingungen. Auch Berufskraftfahrer werden im Straßenverkehrsamt weiterhin bedient und Fahrerkarten können beantragt sowie verlängert werden. Möglich sind auch Anträge auf Personenbeförderungsscheine oder Ersatzführerscheine, sowie der Umtausch einer ausländischen Fahrerlaubnis.

Die meisten Schritte kann man auch digital erledigen – braucht aber die Kennzeichen
 
Es gibt auch Kraftfahrzeug-Zulassungsämter, die generell eine Ummeldung unter besonderen Bedingungen ermöglichen: So können Privatpersonen Fahrzeuge per Briefkasten an- und abmelden. In diesem Fall müssen das Kennzeichen bereits reserviert und Schilder vorhanden sein - entweder aus dem Altbestand des Halters, oder im Internet bestellt. Außerdem sind Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, TÜV-Bericht und gegebenenfalls eine Abmeldebescheinigung nötig. Wichtig: Auch die EVB-Nummer der Versicherung muss bereits vorliegen, um ein Fahrzeug an- oder umzumelden. Diese Unterlagen können dann in den Briefkasten des Straßenverkehrsamtes eingeworfen und später – nach der Bearbeitung -  abgeholt werden.


 

Wer es im Moment nicht eilig hat, sollte sich gedulden bis bei den Straßenverkehrsämtern wieder der normale Betrieb aufgenommen wird. Sollte sich das Kontaktverbot noch länger als bis Ostern ziehen, ist zu erwarten, dass die Zulassungsstellen flächendeckend Briefkastenlösungen auch für private Halter anbieten. Andernfalls wäre der Betrieb anschließend womöglich überlastet und das Risiko für Neuinfektionen in den Zulassungsstellen größer als zuvor.

Was bedeutet das?

Die Straßenverkehrsämter reagieren auf die Corona-Krise und schließen für Ihre Kunden die Tore bis auf wenige wichtige Ausnahmen. Allerdings verkaufen aktuell die Händler auch keine Autos und es werden auch keine neuen Führerscheine beantragt – denn die dürfen im Moment vom Prüfer gar nicht abgenommen werden. Deshalb dürfte sich der Andrang, der sonst bei den Zulassungsstellen herrscht, derzeit in Grenzen halten.

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