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Chargecloud Partnerforum: Neue Prozesse zur Dienstwagenabrechnung

Weil immer noch gesetzliche Rahmenbedingungen fehlen, lässt die grüne Transformation der Fuhrparks noch auf sich warten.

 

Das Elektroauto ist bereit zum Laden - aber wie rechne ich das korrekt ab? | Foto: Robin Lang
Das Elektroauto ist bereit zum Laden - aber wie rechne ich das korrekt ab? | Foto: Robin Lang
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Gregor Soller

Trotz erhöhter Umweltboni, ehrgeiziger Umweltziele und allerhand Steuervorteile sind sich viele Flotten und Dienstwagennutzer respektive -betreiber immer noch unsicher bezüglich juristischer Details. Vor allem den Dienstwagen des Arbeitnehmers korrekt abzurechnen – was bei Verbrennungsmotoren einheitlich geregelt und gelernt ist - wirft bei Elektrofahrzeugen immer noch neue Fragen auf. Zu diesem Fazit kam auch das Partnerforum 2020 der Chargecloud GmbH, einem Anbieter cloudbasierter Softwarelösungen zur Verwaltung von Ladeinfrastruktur.

94 Teilnehmer, darunter Vertreter verschiedenster Branchen gingen in den viertägigen, virtuellen Austausch. Dabei wurden neben Themenkomplexen wie dem E-Roaming oder Lastmanagement auch die aktuellen Herausforderungen bei der Dienstwagenabrechnung analysiert. Die Ergebnisse veranschaulichen, was andere Unternehmen von den Vorreitern lernen können, wie die Herausforderungen in der Dienstwagenabrechnung durch intelligente Lösungen bewältigt werden können und auch, an welchen wichtigen Stellschrauben der Gesetzgeber drehen muss, um den Umstieg für Unternehmen attraktiver zu machen.

Dabei ging es oft um Basisfragen: Wie laufen die Zahlungs- und Rechnungsvorgänge ab, wenn der Arbeitnehmer zuhause, beim Arbeitgeber oder im öffentlichen Raum lädt? Wie unterscheiden die Unternehmen, wenn Mitarbeitende ihr privates Fahrzeug laden? Welche Rolle spielen darüber hinaus die unterschiedlichen Stromtarife in den einzelnen Szenarien? Neben den technischen Hürden und neuen Prozessmodellen kommen also zahlreiche, vor allem bürokratische Stolpersteine auf die Unternehmen zu. Auch für Matthias Canisius, Business Development Manager bei der MVV Enamic GmbH und Teilnehmer des Partnerforums, ein zentrales Problem. Er kennt die Praxis und meint:

„Die Transformation einer Flotte wird erst dann attraktiv, wenn aus dem komplexen Ladevorgang von Dienstwagen ein schlankes Produkt für das Unternehmen, dessen Mitarbeitenden und letztlich auch für die Buchhaltung wird.“

So zeigten die unterschiedlichen Stimmen des Partnerforums, dass gerade in der steuerlichen Abwicklung für Unternehmen, die die Elektromobilität vorantreiben wollen, Nachteile bestehen. Erhält der Arbeitgeber beispielsweise einen Beleg vom Arbeitnehmer als Nachweis der verbrauchten kWh-Menge an privater Heimladestation mit gefordertem Erstattungsbetrag, existiert keine offizielle Rechnung, die den Arbeitgeber als Leistungsempfänger bestätigt. Das Problem: Das Unternehmen kann den Vorsteuerabzug nicht geltend machen.

„Auch in anderen Modellen der Dienstwagenabrechnung fehlt unseren Kunden diese entscheidende Möglichkeit“, beschreibt Christopher Kirschbaum, Teamlead Sales von chargecloud. Und er weiß:

„Die Fragen diesbezüglich auf Kundenseite ähneln sich, eine einheitliche Anleitung kann aktuell aber noch nicht geboten werden. Was wir wiederum können, ist, verschiedene User-Stories und Best Practices darzustellen, um bestmöglich bei rechtlichen Fragestellungen zu unterstützen.“

Auch Vorlagen für entsprechende Verträge sind erste konkrete Lösungsansätze, für die im Partnerforum ein Grundstein gelegt wurde.

Die Mobilitätswende wird in unmittelbarer Zukunft auch noch viele andere Fragen aufwerfen. Dass Firmen bei der Beantwortung dieser Fragen weitestgehend allein gelassen werden, scheint den ehrgeizigen Zielen der Bundesregierung dabei jedoch im Weg zu stehen.

Die im Dezember kommende Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetz wird es für Privatpersonen noch einfacher machen, eine Heimladestation installieren zu lassen. Dass ab dann die Zustimmungspflicht des Vermieters oder der Eigentümerversammlung für eine Installation entfällt, birgt die Chance, das Komplettpaket aus Ladesäule, Stromtarif und Abrechnung nochmal attraktiver zu machen. „Um die möglichen, neuen Synergien zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber tatsächlich zu nutzen, müssen einheitliche Rahmenbedingungen im Steuerrecht geschaffen werden“, so Axel Lauterborn, Mitgründer und Geschäftsführer von chargecloud. Und deshalb fordert er:

„Die Politik ist hier gefordert, ein starkes Signal für die notwendige Fuhrparktransformation Deutschlands zu senden. Nur so machen wir aus den fünf Millionen gewerblich angemeldeten Fahrzeugen auf deutschen Straßen keine fünf Millionen verpassten Chancen.“

Was bedeutet das?

Wir müssen reden! Noch immer scheitert die Umstellung von Fuhrparks oft an Details wie exakten Verbuchungen, zu vielen verschiedenen Tarifen oder fehlenden und stringenten Abrechnungssystemen. Chargecloud versucht, genau an diesen vielen kleinen Baustellen, Licht ins Dunkel zu bringen.

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