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Bundesregierung äußert sich zu Dieselfahrverboten

Verstöße gegen streckenbezogene Fahrverbote sollen im Regelfall mit einem Verwarngeld von 20 Euro sanktioniert werden.

Verstöße gegen streckenbezogene Fahrverbote sollen im Regelfall mit einem Verwarngeld von 20 Euro sanktioniert werden. | Foto: Fotolia/DUH
Verstöße gegen streckenbezogene Fahrverbote sollen im Regelfall mit einem Verwarngeld von 20 Euro sanktioniert werden. | Foto: Fotolia/DUH
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Christine Harttmann

Wer gegen ein streckenbezogenes Fahrverbot verstößt, wird im Regelfall mit 20 Euro Verwarngeld bestraft, Lkw-Fahrer werden im Regelfall mit einem Bußgeld von 75 Euro sanktioniert. Das teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit.

Durch eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sollen dem „Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“ zufolge – wie von vielen Kommunen gewünscht – einheitliche Regeln für die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen vorgesehen werden, schreibt die Bundesregierung. „Beschränkungen oder Verbote für Fahrzeuge sollen wegen der Überschreitung des Immissionsgrenzwertes für Stickstoffdioxid in der Regel aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur in Gebieten in Betracht kommen, in denen der Wert von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel überschritten worden ist“, heißt es in der Vorlage.

Ausgenommen von Verkehrsbeschränkungen und -verboten seien Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6. Darüber hinaus würden Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und 5 von Verkehrsbeschränkungen und -verboten ausgenommen, „soweit diese weniger als 270 mg Stickstoffoxide pro Kilometer ausstoßen“, so die Regierung.

 

 

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