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BR-Faktenfuchs: Dienstwagenprivileg ist Subvention und umweltschädlich

Was der Bundesfinanzminister Christian Lindner als Steuer-Vereinfachung sieht, ist laut Experten nicht nur das, sondern eine verkappte Subvention geschäftlich genutzter Pkw - wie das BR-Magazin klarstellt. Zudem unterstütze die Regelung das "Flatrate"-Fahren und setze keine umweltfreundlichen Anreize.

Bei den Dienstwagen werden häufig deutsche Premium-Marken gewählt. BMW hat mit 41 Prozent den höchsten Anteil bei Firmenzulassungen. | Foto: BMW
Bei den Dienstwagen werden häufig deutsche Premium-Marken gewählt. BMW hat mit 41 Prozent den höchsten Anteil bei Firmenzulassungen. | Foto: BMW
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Johannes Reichel

Das aktuell heiß diskutierte Instrument des Dienstwagenprivileg ist doch eine Subvention und nicht wie von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) behauptet, lediglich eine Steuervereinfachung. So zumindest sehen es sämtliche Experten, mit denen das BR-Magazin #faktenfuchs gesprochen hat. Bei der Regelung geht es um den "geldwerten Vorteil", der entsteht, wenn ein Dienstwagen auf Kosten der Firma auch privat genutzt wird. Dieser ist dann zu versteuern, kann aber pauschal mit einem Prozent des Bruttolistenpreises angegeben werden. Für Kritiker ist genau das eine ungerechtfertigte Subvention für Dienstwagennutzer, Befürworter bezeichnen das nur als Steuervereinfachung. Rein rechtlich gesehen sei die Regel tatsächlich als Vereinfachung gedacht gewesen, so das BR-Magazin. In der Praxis habe sie aber in vielen Fällen subventionsartige Auswirkungen.

Die Argumentation: Die Pauschalregelung sei eine Subvention für dienstwagenfahrende Arbeitnehmert. Der müsse so nämlich in vielen Fällen deutlich weniger versteuern, als wenn er die tatsächlich durch den Dienstwagen anfallenden Kosten als Lohn ausgezahlt erhielte. Umgekehrt gilt: Wenn er dasselbe Auto privat anschaffen und versteuern würde, trüge er in vielen Fällen weit höhere Kosten. Anfangs als Vereinfachung gedacht und tatsächlich auch als solche wirksam, habe sich über die Jahre die Praxis so entwickelt, dass die Ein-Prozent-Regelung inzwischen in sehr vielen Fällen den Charakter einer Subvention hat – also eines "finanziellen staatlichen Zuschusses, der "nicht an eine direkte Gegenleistung gebunden ist", so Michael Thöne, Geschäftsführender Direktor des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut an der Universität zu Köln (FiFo Köln) gegenüber dem Medium.

Flatrate-Fahren: Keinerlei Anreize, das Auto stehen zu lassen

Kritikern bemängeln vor allem, dass es insbesondere Gutverdiener seien, die Dienstwagen gestellt bekämen. Außerdem liege der Anteil der männlichen Führungskräfte mit Dienstwagen mit 50 Prozent viel höher als der der weiblichen Führungskräfte (27 Prozent). Die Steuervergünstigen würden also nur ausgewählten Gruppen zuteil, insbesondere Vielfahrern mit Neuwagen. Indirekt könne man das auch als Subvention für Autohersteller betrachten, wobei der Anteil der Dienstwagen bei deutschen Premium-Marken besonders hoch ist. Zudem gebe es den umweltschädlichen Effekt, dass, wer mehr fährt, auch mehr profitiert. Experten sprechen von einem "Flatrate"-System, das mit der Verfügbarkeit einer Tankkarte unterstützt werde. Es gebe keinen Anreiz, umweltfreundlichere Verkehrsmittel zu nutzen.

Gutverdiener mit hoher Fahrleistung und großen Autos profitieren

Darüber hinaus sorge die Regelung neben der Tendenz, deutsche Premiummarken zu bevorzugen, auch für die Wahl größerer und schwererer Fahrzeuge, wie der BR anhand der Daten des CAR-Instituts sowie der Agora Verkehrswende darstellt. Selten würden Kleinwagen oder Mittelklasse-Pkw gewählt, meist Oberklasse oder SUV. Damit sei die Regelung aber andererseits auch ein Faktor für den Standort Deutschland, wie etwa Auto-Experte Ferdinand Dudenhöffer konstatiert. Eine Abschaffung hätte nach seiner Meinung einen Absatzeinbruch bei den Premium-Anbietern zur Folge. Dennoch stellt der Faktenfuchs fest: Bei vielen Arbeitnehmern wirkt die derzeitige Dienstwagen-Besteuerung wie eine Subvention.

 

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