BMU unterstützt ambulanten Dienst mit Elektrofahrzeugen
Demnächst wird ein Teil des ambulanten Dienstes vom Deutschen Evangelischen Frauenbund Bayern elektrisch unterwegs sein. Für das Haus für Mutter und Kind des Landesverbandes im Raum Führt wurde eine Förderung für vier Elektroautos bewilligt, wodurch der DEF Bayern seine komplette Flotte elektrifizieren kann. Das Haus für Mutter und Kind unterstützt Familien, schwangere Frauen und alleinstehende Frauen mit psychischen Erkrankungen.
„In Fürth rollt der ambulante Dienst des DEF Bayern bald elektrisch von Tür zu Tür. Leisere Fahrzeuge mit weniger Abgasen schonen das Klima, sind gut für die Umwelt und verbessern die Lebensqualität vor Ort. Die Unterstützung des BMU soll dem Deutschen Evangelischen Frauenbund in Bayern den Umstieg auf batterieelektrische Antriebe erleichtern. Mit vielen kurzen Fahrten sind ambulante Dienste optimal für die Nutzung von Elektrofahrzeugen. In Kombination mit dem Umweltbonus können wir mit der Förderung die Mehrkosten eines neuen Elektrofahrzeugs nahezu ausgleichen. Wenn soziale Einrichtungen jetzt aktiv werden, ist das eine Chance für den Klimaschutz sowie für die Lebensqualität der Beschäftigten und der Menschen, die von Ihnen betreut werden“, kommentiert der Parlamentarische Staatssekretär Florian Pronold.
Seit November 2020 können soziale Einrichtungen im Rahmen des Programms „Sozial & Mobil“ eine Förderung beantragen. Insgesamt stehen 200 Millionen Euro an Fördermittel bereit, bis Ende 2022. Aktuell sind mehr als 273.000 Fahrzeuge für Organisationen und Firmen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen in Deutschland unterwegs, wovon nur ein Bruchteil elektrifiziert ist. Da jährlich mehr als 45.000 dieser Pkws und Kleinbusse erneuert werden, bietet sich im Rahmen von „Sozial & Mobil“ eine Chance, frühzeitig in die ambulanten Dienste zu investieren. Langfristig zahlt sich der Umstieg aus. Die Betriebskosten sind geringer als bei Verbrennern und herkömmliche Kraftstoffe werden durch die CO2-Besteuerung immer teurer.
Das BMU fördert soziale Einrichtungen mit weiteren Programmen. Etwa durch die „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“, Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Die beiden Programme gehören zum Konjunktur- und Zukunftspaket, welches die Bundesregierung aufgrund der Corona-Pandemie verabschiedet hat.
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