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BEM gegen die Aufweichung der Ladesäulen-Standards

Verband wendet sich gegen Aufweichungen von Ladesäulen-Standards und macht sich für bessere Datenerfassung öffentlicher Ladepunkte stark. Zudem sollten Leichtfahrzeuge und E-Trailer integriert werden.

Der BEM spricht sich gegen eine Aufweichung der Standards bei Ladesäulen aus - und will zudem Leichtfahrzeuge und E-Trailer integrieren. | Foto: Hermes
Der BEM spricht sich gegen eine Aufweichung der Standards bei Ladesäulen aus - und will zudem Leichtfahrzeuge und E-Trailer integrieren. | Foto: Hermes
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Johannes Reichel

Mit einer technisch detaillierten Stellungnahme hat der Bundesverband eMobilität e.V. auf die jüngste Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf der Dritten Ladesäulenverordnung (LSV) geantwortet. Darin spricht sich der Verband gegen die von der Bundesregierung geplante Fristverlängerung bei der Implementierung von einheitlichen Bezahlsystemen beim Ad-hoc-Laden an Ladeinfrastruktur (LIS) für elektrische Fahrzeuge bis zum 01.07.2024 aus. Zum einen befürchten die Branchenvertreter einen nachhaltigen Qualitätsschaden im Ladenetz, wie etwa Hürden beim barrierefreien Zugang oder der Abrechnung von Ladeleistungen. Zum anderen sieht der Verband in einer Fristverlängerung einen konkreten Wettbewerbsnachteil von Unternehmen, die zum 01.07.2023 fristgemäß und gesetzeskonform viel Zeit und Geld für die Anforderungen der zurückliegenden LSV-Änderung investiert haben.

Der Verband macht darauf aufmerksam, dass die neuen Regelungen vor dem Hintergrund der AFIR-Richtlinie aus Brüssel keine Widersprüche konstruieren dürften und deshalb dringend die Harmonisierung auf europäischer Ebene zu empfehlen sei. Weiterhin hat sich der BEM für eine Vereinfachung des Mess- und Eichrechts ausgesprochen. Durch das Aufeinandertreffen von Vorschriften des Mess- und Eichrechts und Vorschriften der Zertifizierung von Payment-Auflagen an einer Ladesäule wetteifern die Gesetzgeber um die fachliche und gleichzeitig kundenunfreundlichste Vorherrschaft für Auflagen zum Bau von Ladelösungen. Hier ruft der BEM dringend zum Abbau von Doppelprüfungen auf und fordert mehr Prozessklarheit für Hersteller und Betreiber von Ladeinfrastruktur.

Öffnung für weitere Klasse der E-Leichtfahrzeuge und E-Trailer

Nach Ansicht des Branchenverbandes sollte die Ladesäulenverordnung zudem dringend über die Fahrzeugklassen M und N hinaus für weitere Fahrzeuge geöffnet werden. Damit gemeint sind die Fahrzeuge der Klassen L und O, wozu unter anderem Leichtfahrzeuge wie z.B. Motorräder gehören, welche im Anwendungsbereich der gültigen LSV nicht erfasst sind. Da sich zudem die Transportindustrie auf den Einsatz von elektrischen Anhängern (eTrailern) vorbereitet, müssen deren Anforderungen an die Ladeeinrichtungen ebenfalls mit aufgenommen werden. Abschließend spricht sich der Branchenverband für die Erhebung von mehr als den bislang geplanten Daten von öffentlich zugänglicher LIS durch die Bundesnetzagentur aus. Dies erfordere eine andere Software als die bisherige „excelbasierte“ Lösung und soll zum Ziel haben, dass auch Drittanwendungen wie Ladesäulen-Suchmaschinen einfach angebunden werden könnten.

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