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BEM begrüßt Agora-Vorschlag für Priorität auf Schnellladen

Laden wie Tanken-Konzept: Verband unterstützt Prioritätensetzung auf HPC bei der Förderung, empfiehlt Verknüpfung mit Energieversorgung und mahnt, privates und Arbeitsplatz-Laden nicht zu vergessen.

Richtige Prioritäten bei der Förderung setzen: Markus Emmert, Vorstand und Leiter der Arbeitsgruppen im Bundesverband eMobilität, unterstreicht die Vorschläge der Agora Verkehrswende im Bezug auf Schnellladen. | Foto: BEM
Richtige Prioritäten bei der Förderung setzen: Markus Emmert, Vorstand und Leiter der Arbeitsgruppen im Bundesverband eMobilität, unterstreicht die Vorschläge der Agora Verkehrswende im Bezug auf Schnellladen. | Foto: BEM
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Johannes Reichel

Der Bundesverband eMobilität (BEM) hat den Vorschlag des Berliner Thinktanks Agora Verkehrswende begrüßt, wonach der Markthochlauf der Elektromobilität durch den raschen und effizienten Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im Bereich der Schnelllader (>150 KW) noch einmal forciert werden soll. Aus Sicht der Agora-Analysten sollten dabei hoch frequentierte Standorte wie Supermärkte und Shoppingzentren im Vordergrund stehen, wo Kunden und Kundinnen parallel zum Einkauf und anderen Besorgungen ihre Fahrzeuge aufladen können. Experten erwarten für diese Standorte sowohl in den Städten als auch auf dem Land eine gute Auslastung bei geringerer Nutzungsdauer. Grundannahme ist dabei die allgemeine Zugänglichkeit der Ladepunkte ohne gesonderte Vertragsbindung.

„Jetzt ist die richtige Zeit, starke Zeichen für eine gesicherte Ladeinfrastruktur zu senden, um die Elektromobilität in der Breite zu unterstützen“, kommentierte BEM-Vorstand Markus Emmert den Vorschlag der Agora. 

Um beim Ausbau der Neuen Mobilität in Deutschland wirtschaftlich und effizient zu bleiben, lohne sich zudem die Verbindung zu den Fragen der Energieversorgung, ergänzte Emmert. Investoren von Ladeinfrastruktur seien laut BEM nicht nur mit den Kosten auf der Fahrzeugseite befasst, sondern auch mit der Stromversorgung. Hier entstünden durch „alte“ Energiegesetze erhebliche Ausgaben. Nach Ansicht des BEM könnte den Ladepunkt-Betreibern, die zur direkten Erzeugung von Erneuerbarer Energie eigene PV-Anlagen errichten, eine erhöhte Treibhausgasminderungsquote (THG) zugestanden werden. Damit würde Energie direkt am Bedarf erzeugt.

"Allerdings lohnt sich dieser Aufbau nur, wenn die Ladeparks nicht als Inselanlagen fungieren, wie das gegenwärtig festgeschrieben ist, sondern zur Netzdienlichkeit beitragen indem sie im Netzparallelbetrieb installiert werden dürfen. Weitere staatliche Anreize könnten dann entfallen", meint der Verband.

Die Bundesregierung hat sich dafür ausgesprochen, bis zum Jahr 2030 15 Millionen reine E-Autos in Deutschland auf die Straße zu bekommen. Derzeit prüfen die zuständigen Ressorts den Masterplan Ladeinfrastruktur auf seine Leistungsfähigkeit. Der BEM rät allerdings dazu, neben dem Schnellladen auch das private bzw. Arbeitgeber-Laden nicht zu vernachlässigen. Förderprogramme wie das ehemalige KfW440 müssen dringend neu aufgelegt und das aktuelle KfW441 realitätsnah zügig überarbeitet werden, fordert der Verband weiter.

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