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BDEW kritisiert Aufweichung der Sektorziele - und begrüßt Solarpaket

Zwar begrüßt der Verband die Verabschiedung des Solarpakets, kritisiert aber zugleich die Aufweichung der Sektorziele. Das dürfe nicht dazu führen, dass der Energiebereich für den Verkehr büßen müsse. Zudem warnt man vor Strafzahlungen auf EU-Ebene.

Sektoren koppeln: Sonne, Wind und Mobilität sollen eine Einheit eingehen. Mit dem Solarpaket wird zumindest diese Seite gestärkt, während die E-Mobilität weiter schwächelt und Minister Wissing den Verbrennerausstieg rückgängig machen will. | Foto: Volvo
Sektoren koppeln: Sonne, Wind und Mobilität sollen eine Einheit eingehen. Mit dem Solarpaket wird zumindest diese Seite gestärkt, während die E-Mobilität weiter schwächelt und Minister Wissing den Verbrennerausstieg rückgängig machen will. | Foto: Volvo
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Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hat den Beschluss des Solarpakets durch Bundestag und Bundesrat begrüßt, gleichzeitig aber die Aufgabe der Sektorziele im Rahmen der Reform des Klimaschutzgesetzes kritisiert. Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, erklärte, schon heute gebe es enorme Unterschiede zwischen den einzelnen Sektoren, was die Anstrengungen und die Erfolge im Klimaschutz betrifft.

"Während der Energiesektor seine Vorgaben seit Jahren erfüllt, hinkt der Verkehrssektor seinen Zielen bereits das dritte Jahr in Folge hinterher. Die nun beschlossene Aufweichung der Sektorziele im Klimaschutzgesetz nimmt den Druck von den einzelnen Sektoren, die erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig umzusetzen und die dafür notwendigen Investitionen zu tätigen", urteilt Andreae.

So müssten Maßnahmen zum Nachsteuern erst dann vorgelegt werden, wenn die Gesamtmenge an Treibhausgasen die festgeschriebene Höchstmenge zwei Jahre in Folge überschreitet. Damit würden notwendige Maßnahmen nicht mehr unmittelbar für jeden Sektor in dem jeweiligen Jahr der Zielüberschreitung fällig, sondern erst zeitversetzt, moniert der Verband. Bei der Wahl der Gegenmaßnahmen wird dann zukünftig die Verantwortung bei der Bundesregierung als Ganzes und nicht mehr bei den einzelnen Ministerien liegen. Dabei muss sichergestellt werden, dass – so wie im novellierten Gesetz vorgesehen – insbesondere die Sektoren, die ihre Ziele bislang nicht erreichen, tatsächlich effektive und dauerhaft wirksame Maßnahmen ergreifen, fordert die Verbandschefin. 

"Es darf nicht passieren, dass die Sektoren, die heute schon liefern, im Entscheidungsprozess der Bundesregierung die Last der anderen mittragen müssen", appellierte sie.

Eine Abkehr vom sektorspezifischen Ansatz könne zudem teuer werden, denn die Einsparung von CO2-Emissionen wird vor allem auf europäischer Ebene gesteuert: Die Emissionen des Energie- und des Industriesektors werden ganz überwiegend über den europäischen Emissionshandel (ETS I) erfasst, die Emissionen der Sektoren Verkehr und Gebäude hingegen von den Ziel- und Budgetvorgaben der europäischen Klimaschutzverordnung.

Auf EU-Ebene müssen die säumigen Sektoren kompensiert werden

Selbst wenn auf nationaler Ebene fehlende Einsparungen des Verkehrs oder der Gebäude von anderen Sektoren kompensiert würden, so müssten auf europäischer Ebene Emissionsrechte für eben diese Sektoren erworben oder Strafzahlungen geleistet werden. Auf Basis der aktuellen CO2-Preisspanne im EU-ETS von 60 - 80 Euro pro Tonne CO2-Äquivalenten und einer prognostizierten Lücke von 126 Millionen Tonnen CO2 käme man hier auf bis zu 10 Milliarden Euro. Diese Kosten sollten vermieden werden, fordert der Verband weiter.
 

 

Solarpaket ebnet Weg zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus

Zugleich begrüßte der BDEW den Beschluss des Solarpakets durch Bundestag und Bundesrat. Dies sei "ein wichtiger Meilenstein zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus", so das Urteil. Mit der langersehnten Einigung sieht man mehrere Hürden beim Erneuerbaren Ausbau aus dem Weg geräumt. Dazu gehört zuvorderst die dringliche Umsetzung der europäischen Vorgaben, die eine Umwandlung von Wind-an-Land-Bestandsgebieten in Beschleunigungsgebiete ermöglicht.

Hinter der Regelung sieht der Verband einen mächtigen Hebel zur Beschleunigung der Energiewende: Aktuell sind rund 40 Prozent der Windenergiegebiete, die für die Energiewende insgesamt benötigt werden, als Bestandsgebiete ausgewiesen. In Beschleunigungsgebieten werden im Vergleich zu Bestandsgebieten Genehmigungen deutlich schneller erteilt, da es signifikante Erleichterungen bei Umweltverträglichkeitsprüfungen und Artenschutzprüfungen gibt.

"Das spart den Unternehmen viel Zeit beim Bau von Windenergieanlagen und ist ein wichtiger Turbo für den Ausbau Erneuerbarer Energien", so der BDEW.

Auch für die Photovoltaik (PV) wurden deutliche Vereinfachungen erzielt: Richtigerweise nimmt das Solar-Paket die sogenannten benachteiligten Gebiete in den Fokus, deren Böden nur geringe landwirtschaftliche Erträge ermöglichen. Nun können diese Flächen einfacher für PV-Freiflächenanlagen genutzt werden.

Positiv sei zudem die Anhebung der maximalen Anlagengröße bei den Ausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen auf 50 Megawatt (MW) anstelle des Rückfalls auf 20 MW ab dem Jahr 2024. Damit können ineffiziente PV-Anlagengrößen vermieden werden. Schließlich werde auch die Installation sogenannter Balkonkraftwerke deutlich erleichtert, weil lediglich eine Anmeldung im Marktstammdatenregister notwendig ist.

"Die Vereinfachung und Entbürokratisierung bei den Balkonkraftwerken begrüßen wir grundsätzlich. Sie bieten eine niedrigschwellige Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, an der Energiewende teilzuhaben", so Andreae.

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